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Bund muss wohl an Patientin wegen vergessener Operationsnadel zahlen

Eine junge Frau lebt seit Jahren mit einer Nadel im Unterleib. Ärzte haben sie bei einer Operation im Bundeswehrkrankenhaus Ulm dort aus Versehen zurückgelassen. Nun ist der Fall erneut vor Gericht.

Gericht spricht Frau Schadensersatz zu

Eine junge Frau lebt seit Jahren mit einer Nadel im Unterleib. Ärzte haben sie bei einer Operation im Bundeswehrkrankenhaus Ulm dort aus Versehen zurückgelassen. Nun ist der Fall erneut vor Gericht.

Seit fünf Jahren lebt eine 30-Jährige aus Aalen (Baden-Württemberg) mit einer Operationsnadel im Unterleib. Stürze sollte sie tunlichst vermeiden, raten ihr die Ärzte. Das bedeute erhebliche Einschränkungen, "jeden Tag", sagte die Frau am Dienstag in Stuttgart, wo das Oberlandesgericht über den ungewöhnlichen Fall verhandelt. Er reicht zurück bis zu einer Nierensteinoperation am Ulmer Bundeswehrkrankenhaus im März 2013.

Die junge Frau hatte sich die Klinik für den Eingriff selbst ausgesucht. Doch dann blieb eine von insgesamt vier eingesetzten, knapp zwei Zentimeter langen Operationsnadeln in ihrem Körper zurück, gut sichtbar bis heute bei Röntgenaufnahmen. Das Beunruhigende: Mindestens ein Mal hat sie sich schon bewegt. Aktuell liegt sie tief drin an einem Lendenmuskel, wie es heißt. Wie gefährlich ist das? Können Organe verletzt werden?

Bund verweigerte Zahlung

Dass sich nun auch noch der Bund als Träger des Krankenhauses in Ulm, in dem das Missgeschick passierte, weigert, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu zahlen, empört die Betreiberin eines Nagelstudios. Das Landgericht Ulm hatte der Frau in erster Instanz 13.000 Euro und rund 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen, wie eine Sprecherin des OLG berichtete. "Ich habe doch schon für immer die Nadel im Körper. Ich muss damit leben. Was ist mit meinen Kindern, wenn mir was passiert?" Herausoperieren möchte sie die Nadel nicht. Zumal jede OP ein Risiko birgt - und Ärzte ihr abgeraten haben.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Reder macht am Dienstag bei der Berufungsverhandlung klar, wie die Kammer zu der Sache steht: "Wir sehen keinen Grund, von der Haftung wegzukommen", sagt er in Richtung des Vertreters des Bundesverteidigungsministeriums. Demnach muss der Bund wohl zahlen - wieviel, wird sich noch herausstellen, Gespräche laufen. Die Entscheidung will das OLG am 20. Dezember verkünden.

Der behandelnde Arzt kann sich das Versäumnis derweil immer noch nicht erklären. Er habe zum Vernähen Fäden mit Nadeln jeweils an den beiden Enden verwendet. Drei Nadeln habe er eingesetzt. Wie die Nadel im Körper der Patientin zurückbleiben konnte, sei ihm bis heute nicht klar. Für das Zählen und Kontrollieren der verwendeten Gegenstände vor und nach der OP sei der behandelnde Arzt nicht zuständig, sagte eine Sachverständige. Inzwischen gebe es vielerorts auch eine Dokumentationspflicht, was vor fünf Jahren noch nicht so gewesen sei.

Mehr zum Thema Chirurgie finden Sie in den esanum Highlights vom Kongress der DGCH 2018.