Knapp ein Jahr nach dem Suizid von Brittany Maynard hat sich einer ihrer letzten Wünsche erfüllt. Ein Anfang Oktober verabschiedetes Gesetz ermöglicht es todkranken Patienten in Maynards Heimatstaat Kalifornien künftig, sich mit ärztlicher Hilfe das Leben zu nehmen. Auch in anderen Teilen der USA ändert sich die Stimmung: Seit dem Tod der 29-Jährigen, die an einem Hirntumor erkrankt war, wurden in der Hälfte aller 50 Bundesstaaten Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe eingereicht.
Brittany Maynards Schicksal sorgte weltweit für Aufsehen. Zusammen mit der Organisation Compassion & Choices veröffentlichte sie Videobotschaften, um für die Legalisierung der Sterbehilfe zu kämpfen. Millionenfach wurden sie im Netz angeklickt und geteilt. Bis zur Entscheidung in Kalifornien war ärztlich begleitete Sterbehilfe in den USA nur in den Bundesstaaten Vermont, Washington, Montana und in Oregon erlaubt. Dorthin musste Maynard ziehen, um Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Sie starb am 1. November 2014 nach der Einnahme tödlicher Medikamente.
Für die Sterbehilfebewegung Compassion & Choices hat die Entwicklung in Kalifornien historische Bedeutung. Die Verabschiedung des neuen Gesetzes kann laut Sprecher Nicholas Simmonds zum Wendepunkt werden. Er sieht auch ein starkes Umdenken in der Bevölkerung. Im Mai ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Gallup, dass 68 Prozent der Menschen in den USA die Entscheidungsfreiheit für Todkranke unterstützen. Das entspricht einem Anstieg um 20 Prozentpunkte innerhalb von zwei Jahren. Doch trotz dieser breiten Zustimmung gab es Gegenwind für das sogenannten “End of Life Options”-Gesetz in Kalifornien, und nicht nur dort: Die Staaten Colorado und Connecticut schmetterten ähnliche Vorstöße bereits ab.
Neben der katholischen Kirche zählte die Organisation Disability Rights California, die sich für die Rechte behinderter Menschen einsetzt, zu den prominenten Gegnern der Gesetzesänderung in Kalifornien. Nach Angaben von Vorstandsmitglied Jennifer Restle geht es jedoch nicht darum, ob jeder selbst entscheiden können sollte. Sie meint, “das Gesetz bietet den Patienten einfach zu wenig Schutz”.
Es gebe nicht genügend Absicherung, um etwa einen Missbrauch todbringender Medikamente oder Nötigungen zum Suizid zu verhindern, fügt Deborah Doctor, Justiziarin der Organisation, hinzu. “Nicht jeder ist in der Situation wie Brittany Maynard, die eine liebevolle Familie um sich hatte.” Soll heißen: Es wird befürchtet, Verwandte könnten todkranke Familienmitglieder in den Suizid treiben.
Maynards hinterbliebener Ehemann, Dan Diaz, kämpft auch nach dem Tod seiner Frau weiter für legale Sterbehilfe in den USA. “Brittany wollte die Änderung der Gesetze in allen Staaten erleben”, erzählt er im Gespräch mit Moderatorin Oprah Winfrey. “Dan bereist im Einsatz für die Sterbehilfe das ganze Land. Er hat sich der Sache in Brittany’s Ehren verpflichtet”, sagt Simmonds, der Sprecher von Compassion & Choices.
Für deren Pressesprecher Sean Crowley ist Maynards Geschichte noch immer von Bedeutung: “Brittany hat alles verändert.” Ihr Tod löste eine landesweite Welle von 25 Gesetzesinitiativen zur Sterbehilfe aus – im Jahr zuvor gab es lediglich eine einzige. Trotzdem haben die Unterstützer der Sterbehilfe noch viel Überzeugungsarbeit vor sich. “Bisher haben lediglich rund 15 Prozent der US-Bevölkerung die Möglichkeit, über ihr eigenes Leben zu entscheiden”, sagt Simmonds.
Auch in Deutschland reißt die Diskussion nicht ab. Im Bundestag steht die Debatte Anfang November ins Haus. Dann wird über vier Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe entschieden. Der Entwurf der Parlamentsgruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) wird als Favorit gehandelt. Er fordert ein Verbot geschäftsmäßiger Angebote für Sterbehilfe, wie es sie in der Schweiz oder den Niederlanden gibt.
Für Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, wäre dies die beste Entscheidung: “Aus den Erfahrungen, die wir in den USA und in Deutschland gemacht haben, ist das ein Vorschlag mit Augenmaß. Es darf keinen Tod aus den Gelben Seiten geben.”
Nach einem Bericht der Zeitung Die Welt hegt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags jedoch Zweifel, ob drei der vier Entwürfe überhaupt verfassungskonform sind. Der einzig rechtlich einwandfreie Vorschlag würde ein Totalverbot für Hilfe zum Suizid bedeuten. Dann müssten auch deutsche Patienten ihre Heimat verlassen, um derartige Hilfe in Anspruch zu nehmen und den Helfern eine Strafverfolgung zu ersparen – so wie vor einem Jahr Brittany Maynard.
Text: dpa /fw
Foto: Courtesy Compassion & Choices/dpa