In Großbritannien und Irland gibt es juristischen Ärger um die Abtreibungsgesetze. Katholische Bischöfe nennen jüngste Zahlen zu Schwangerschaftsabbrüchen im Vereinigten Königreich alarmierend.
Das Abtreibungsverbot in Nordirland steht seit Dienstag auf dem Prüfstand des obersten britischen Gerichts. Anders als in England, Schottland und Wales dürfen Frauen in Nordirland nach Vergewaltigungen nicht abtreiben. Das Verbot gilt auch, wenn der Fötus aufgrund von Fehlbildungen nicht lebensfähig ist.
Abtreibungen sind in Nordirland nur erlaubt, wenn Lebensgefahr für die Mutter besteht. Die Anhörung im Supreme Court in London dauert drei Tage. Im Kern geht es um die Frage, ob das strikte Verbot mit den internationalen Menschenrechten vereinbar ist.
Mehr als 700 Frauen aus Nordirland reisen pro Jahr für einen Abbruch vor allem nach England. Sie müssten "in einer schwierigen Situation in ein Flugzeug steigen, um weit weg von ihren Familien und Freunden" den Eingriff vornehmen zu lassen, sagte ein Sprecher der Menschenrechtsorganisation Amnesty International dem Sender Sky News.
Für England, Wales und Schottland gilt eine Frist von 24 Wochen. Wenn zwei Ärzte der Frau bescheinigen, dass die Schwangerschaft ihr körperlich oder seelisch schaden könnte, ist ein Eingriff legal.
Die katholischen Bischöfe in Großbritannien warnten hingegen vor der Zunahme von Abtreibungen. Nach offiziellen Statistiken seien mehr als 200.000 Abtreibungen 2016 im Land vorgenommen worden. Diese Zahl sei "alarmierend", erklärten sie in einer gemeinsamen Mitteilung. Das britische Abtreibungsgesetz ist vor 50 Jahren beschlossen worden.
Im katholischen Nachbarland Irland kündigte die Regierung vor einem knappen Monat ein Referendum über das dortige Abtreibungsgesetz an. Geplant ist die Abstimmung im nächsten Mai oder Juni. Ministerpräsident Leo Varadkar hatte bereits mehrmals die Gesetzgebung als zu "restriktiv" bezeichnet. In Irland gilt das strengste Abtreibungsverbot in der Europäischen Union.
Das Gesetz war dort 2014 erstmals gelockert worden. Seitdem ist eine Abtreibung zulässig, wenn das Leben der Schwangeren bedroht ist oder wenn sie als selbstmordgefährdet gilt. Der UN-Menschenrechtsausschuss hatte im vergangenen Jahr das irische Abtreibungsverbot als Verstoß gegen die internationalen Menschenrechtsvereinbarungen kritisiert.