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Brauchen wir für alles eine Zweitmeinung?

Ist die geplante Hüft-OP wirklich erforderlich? Bekomme ich die bestmögliche Krebstherapie? Auf Patienten-Betreiben übernimmt ein Großteil der Krankenkassen die Kosten einer ärztlichen Zweitmeinung. Aber ist das wirklich immer und in jedem Fall notwendig?

Tumorboard in der Erstmeinung als geeignete Alternative

Ist die geplante Hüft-OP wirklich erforderlich? Bekomme ich die bestmögliche Krebstherapie? Auf Patienten-Betreiben übernimmt ein Großteil der Krankenkassen die Kosten einer ärztlichen Zweitmeinung. Aber ist das wirklich immer und in jedem Fall notwendig?

Ein organisiertes Zweitmeinungsverfahren hat der Gesetzgeber in Deutschland aber erst 2019 gestartet, und es gilt bisher nur für zwei geplante Operationen: Eingriffe an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln sowie Gebärmutterentfernungen. In der Urologie gibt es auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) dagegen seit mehr als zehn Jahren ein online-basiertes kostenfreies Zweitmeinungsverfahren für Patienten mit Hodentumoren. Wo besteht weiterer Bedarf? Im Vorfeld des 71. Kongresses der Fachgesellschaft vom 18. bis 21. September 2019 in der Hamburg Messe wirft DGU- und Kongresspräsident Prof. Dr. Oliver W. Hakenberg die Frage auf: Brauchen wir für jede Diagnose eine Zweitmeinung?

Das Zweitmeinungsprojekt Hodentumor (www.hodentumor.zweitmeinung-online.de) startete vor gut einem Jahrzehnt. "Wir wussten, dass die Versorgungsqualität bei Hodentumoren, die eine seltene Tumorentität darstellen, regional sehr unterschiedlich ist. Die Erfahrung mit fortgeschrittenen Tumoren ist häufig limitiert. Andererseits war es politisch nicht gewollt, diese Tumoren an wenigen Zentren zu behandeln. Heute wissen wir, dass mit unserem zentralen Netzwerk ein guter Kompromiss gelungen ist“, so Prof. Dr. med. Mark Schrader, Mit-Initiator und Leiter des Projektes.

Die Ergebnisse nach zehn Jahren Laufzeit und über 6.000 Zweitmeinungen zeigen, dass jede 5. Zweitmeinung die Therapieplanung verbesserte. Im Jahr 2018 wurde jeder dritte Patient mit neu diagnostiziertem Hodentumor im Nationalen Netzwerk vorgestellt. "Das Portal hat sich auch in anderen Fachdisziplinen durchgesetzt. So bietet beispielsweise die Charité ein Zweitmeinungsportal Ovarialkarzinom an“, so Prof. Schrader weiter. In der Urologie ist eine Ausweitung auf andere Erkrankungen in die Wege geleitet.

Vor allem bei Krebstherapien ist laut einer Bertelsmann-Studie eine zweite Instanz gefragt. Das medizinische Wissen zu Krebs wächst immer schneller, verdoppelt sich derzeit etwa alle zwei Jahre. Diagnostik und Therapie werden zunehmend komplexer, und rund ein Drittel aller KrebspatientInnen wünscht sich eine ärztliche Zweitmeinung, um sich abzusichern.

"Es gibt natürlich bei jeder Tumorentität, bei jeder Entscheidung für eine Therapiefestlegung einen Beratungsbedarf. Ob man diese Beratung nun Zweitmeinung nennt oder einfach eine unterstützende Beratung lasse ich dahingestellt sein", merkte Prof. Schrader an. In der Sache gehe es um eine Optimierung der Therapie für möglichst alle Betroffenen.

"Ideal für die PatientInnen ist natürlich eine kostenfreie kompetente Erstmeinung, die in einem multidisziplinären Tumorboard gemeinsam mit verschiedenen Experten für den jeweiligen Tumor getroffen wurde. Dies ist in der Versorgungsrealität in einigen Fällen allerdings nicht umsetzbar. Für diese Fälle halte ich eine Zweitmeinung, unabhängig von der Tumorentität, für hilfreich, wenn sie von hochkompetenten Experten abgegeben wird. Denn eine Zweitmeinung ist natürlicherweise im Vergleich zur Erstmeinung nicht immer ‚die bessere Meinung’“, so Prof. Schrader. Tatsächlich gibt es derzeit keine verbindlichen Standards für die verschiedenen, auch kommerziellen Angebote ärztlicher Zweitmeinungen.

Ganz besonders wichtig ist für Prof. Schrader eine zweite Expertise hingegen bei seltenen Tumoren, bei denen die einzelnen ÄrztInnen in der Regel über sehr, sehr wenig Erfahrung verfügen. "Das betrifft in der Urologie zweifelsohne das seltene Peniskarzinom. Für diese Entität werden wir in Kürze ein weiteres Zweitmeinungsverfahren starten“, ergänzte DGU- und Kongresspräsident Prof. Dr. med Oliver W. Hakenberg (Rostock) abschließend.