Solch eine Auswahl auf der Homepage der Kammer verstoße nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig gegen Wettbewerbsrecht, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mit.
Mit dem Urteil gab der 6. Zivilsenat des OLG demnach einem Zahnarzt Recht, der den Ehrenkodex selbst nicht unterzeichnet hatte. Durch einen entsprechenden Suchfilter im Rahmen der Ärztesuche habe die Zahnärztekammer Einfluss auf die Entscheidung der Patienten genommen, entschied das Gericht. Zahnärzte, die den Kodex unterzeichnet haben, hätten einen Vorteil.
In dem Kodex verpflichten sich Zahnärzte seit 2014, bestimmte Patienten- und Mitarbeiterrechte bei den häufig teuren Behandlungen zu wahren. Nach Ansicht der Richter umfasst er jedoch bloß medizin- und standesrechtliche Selbstverständlichkeiten.
Text: dpa /fw