Nach dem Tod mehrerer Patienten einer alternativen Krebsklinik am Niederrhein machen sich die Behörden Sorgen um die Gesundheit weiterer Kranker, die dort behandelt wurden. Sie riefen alle Patienten des Krebszentrums Brüggen-Bracht auf, sich zu melden. Drei Patienten, die in der vergangenen Woche in der Klinik an der Grenze zu den Niederlanden behandelt wurden, sind wenige Tage danach gestorben. Die Ursache ist noch nicht bekannt.
“Wenngleich eingehendere medizinische Untersuchungen noch zeigen müssen, was sich genau zugetragen hat, besteht derzeit ein konkretes Gesundheitsrisiko für Patienten, die sich in diesem Krebszentrum einer Behandlung unterzogen haben”, heißt es in dem gemeinsamen Aufruf der deutschen und der niederländischen Polizei. Auch Patienten, die sich schon früher in dem Biologischen Krebszentrum Brüggen-Bracht haben behandeln lassen, wurden gebeten, sich bei der Polizei in Mönchengladbach oder in den Niederlanden zu melden.
Den ersten Todesfall hatten die Behörden am Montag bekanntgemacht: Eine Frau sei am 25. Juli behandelt worden. Am 30. Juli starb sie in einem Krankenhaus, nachdem sie über Kopfschmerzen klagte, zeitweise verwirrt und dann nicht mehr ansprechbar war.
Am Donnerstag machten die Polizei Mönchengladbach und die Krefelder Staatsanwaltschaft zwei weitere Todesfälle bekannt: Fünf Patienten seien am 27. Juli behandelt worden. Am Tag darauf starb eine 55-jährige Frau, einen Tag später ein 55-jähriger Mann. Einen Tag später, am 30. Juli, starb dann die 43-jährige Niederländerin – über ihren Tod war als erstes berichtet worden. Zwei Frauen wurden inzwischen in einem niederländischen Krankenhaus aufgenommen.
Das Krebszentrum richtet sich auf seiner Internetseite vor allem an Patienten aus den Niederlanden. Denn dort werde die alternative Heilkunde strenger reguliert, und die “Heilmeister” der Klinik dürften dort nicht arbeiten, heißt es unter anderem.
Am Mittwoch hatte das Krebszentrum auf seiner Internetseite zu dem zuerst bekanntgewordenen Fall Stellung genommen. Die Einrichtung bedauerte den Tod der Patientin, aber auch den “unbegründeten Verdacht”, dass die Klinik dafür verantwortlich sein könne.