Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Es wies damit die Klage eines Diabetikers ab.
Beamte können zwar Beihilfen für medizinisch notwendige Leistungen erhalten. Das war aber beim Kläger nicht der Fall, entschieden die Richter. Der Dienstherr habe sich zuvor an einer Insulinpumpe mit integriertem Blutzuckermessgerät für den Mann beteiligt. Damit sei die medizinische Versorgung des Klägers sichergestellt gewesen. Das Gewebezuckermessgerät bedeute dagegen vor allem ein Mehr an Lebensqualität.
Text: dpa /fw