Hackerangriffe auf Krankenhäuser sollen nach dem Willen Bayerns künftig härter bestraft werden. Der Freistaat will über eine Bundesratsinitiative nicht nur erreichen, dass das Strafmaß für digitale Angriffe auf kritische Infrastrukturen angehoben wird - auch soll auf diesem Wege verhindert werden, dass die TäterInnen wie bisher meist mit Geldstrafen davon kommen. Die nächste Sitzung der Länderkammer ist am 15.05. in Berlin.
"Es muss im Strafgesetzbuch einen Unterschied machen, ob jemand das Einkaufsverhalten einer Einzelperson oder die sensiblen Daten eines Krankenhauses ausspäht", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) in München. Bisher liegt die Strafobergrenze bei drei Jahren. Außerdem soll dem Antrag zufolge eine Strafschärfungsmöglichkeit für Computer-Sabotage mit tödlichem Ausgang in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden - etwa wenn Geräte auf einer Intensivstation nach dem Hackerangriff ausfallen.
"Härtere Strafrahmen nützen wenig, wenn die Täter aufgrund fehlender Befugnisse nicht identifiziert werden können", sagte Eisenreich. Der Antrag setze sich daher mit Nachdruck dafür ein, bei Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen die Möglichkeiten für Online-Durchsuchung, Telekommunikationsüberwachung und Verkehrsdatenerhebung gesetzlich zuzulassen oder zu erweitern.
"Cyber-Angriffe können zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit, zu Versorgungsengpässen oder anderen schwerwiegenden Folgen führen", betonte Eisenreich. In der Corona-Krise zeige sich, wie sehr die Gesellschaft auf den störungsfreien Betrieb besonders von Krankenhäusern und anderen kritischen Infrastrukturen wie Strom- und Wasserversorgung, Telekommunikation angewiesen sei. Erst im März hätten nach einem Cyber-Angriff sämtliche IT-Systeme in der Universitäts-Klinik im tschechischen Brünn (Brno) heruntergefahren, Operationen abgesagt und PatientInnen in andere Häuser verlegt werden müssen.