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Bald 30 Prozent weniger Krankenhäuser mit Notaufnahmen?

Bei den Krankenhäusern läuten die Alarmglocken: Aus Berlin kommen neue Vorgaben für Notaufnahmen. Manche Bundesländer befürchten, dass viele Krankenhäuser aus der Notfallversorgung aussteigen müssen.

Deutsche Krankenhausgesellschaft befürchtet Schließungen

Bei den Krankenhäusern läuten die Alarmglocken: Aus Berlin kommen neue Vorgaben für Notaufnahmen. Manche Bundesländer befürchten, dass viele Krankenhäuser aus der Notfallversorgung aussteigen müssen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Kassen hat einen Kriterien-Katalog vorgelegt, den Krankenhäuser erfüllen müssen, wenn sie an der Notfallversorgung teilnehmen wollen. Die Liste sorgt auch in Hessen für Unruhe - aber die Auswirkungen sind hier wahrscheinlich geringer als in anderen Bundesländern.

Was der Kriterien-Katalog für Hessen bedeutet, "kann man konkret noch nicht sagen", erklärte der Geschäftsführende Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG), Rainer Greunke, der Deutschen Presse-Agentur: "Der Katalog mit den Anforderungen ist 14 Seiten lang und sehr detailliert."

Viele der dort aufgeführten Anforderungen - zum Beispiel mindestens sechs Intensivbetten vorrätig zu halten - würde in Hessen aber jetzt schon erfüllt. Sie sind Teil des hessischen Krankenhausplans, der seit 2009 gilt. Schon heute nehmen knapp 30 Prozent der rund 120 Krankenhäuser im Land nicht an der Notfallversorgung teil. "Andere Bundesländer werden das mehr spüren", glaubt Greunke.

In Rheinland-Pfalz etwa kommen die Bestimmungen fast einem Kahlschlag gleich: In 67 von 94 Krankenhäusern werde die Notaufnahme wegfallen, sagte Peter Förster, Landesvorsitzender des Verbandes der Krankenhausdirektoren Rheinland-Pfalz/Saarland. Bundesweit rechnet die Deutsche Krankenhausgesellschaft damit, dass vielleicht 600 der rund 1.750 Krankenhäuser aus der Notfallversorgung aussteigen müssen.

Notfallstatus als Qualitätsgarant

Damit hätten zum Beispiel Rettungswagen auf dem Land weitere Wege und in den verbleibenden Notaufnahmen würde es noch voller. Bis das passiert, wird es nach Einschätzung der Krankenhausgesellschaft aber ohnehin noch dauern. Bisher liegt nur der Kriterien-Katalog vor, als nächstes müssen Zu- und Abschläge vereinbart werden.

Ziel der Reform ist es dem Bundesausschuss zufolge, dass die verbleibenden entsprechend ausgestatteten Notfallkliniken dafür garantieren sollen, dass sie die Patienten auch angemessen betreuen können. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte im Bundesausschuss gegen die Reform gestimmt. Kliniken ohne Notfallstatus müssen künftig - wie bisher schon - finanzielle Abschläge hinnehmen. Notfallpatienten abweisen müssen sie nicht. Vielmehr sind auch sie zur Hilfeleistung verpflichtet. Das Land Schleswig-Holstein versucht die Notfallversorgung mithilfe von 33 allgemeinmedizinischen Portalpraxen zu lösen.