Asthma und COPD werden meist mit inhalativen Medikamenten behandelt. Der Arzt wählt dazu ein den individuellen Bedürfnissen des Patienten angepasstes Inhaliergerät aus. Aufgrund der Gefahr von Anwendungsfehlern werden die Patienten geschult und die korrekte Inhalationstechnik wird regelmäßig kontrolliert. Je nach Vorgabe der Krankenkasse kann der Inhalator aber in der Apotheke gegen ein wirkstoffgleiches Inhaliergerät ausgetauscht werden, wodurch Patienten gefährdet werden können. Lungenfachärzte und Patientenorganisationen fordern deshalb mit einer Petition beim Bundestag eine Aufnahme von Inhalativa bei Asthma und COPD sowie Adrenalin-Autoinjektoren in die SubstitutionsAusschlussListe.
Asthma bronchiale und COPD werden in der Regel mit inhalativen Medikamenten therapiert. Durch die Inhalation gelangen die atemwegserweiternd und/oder entzündungshemmend wirkenden Medikamente direkt in die Lunge, wo sie wirken sollen. Die Applikation der Medikamente erfolgt mittels Inhalatoren, die eine genaue und über den gesamten Gebrauchsverlauf konstante Dosierung der Wirkstoffe sicherstellen. Patienten und Patientinnen, denen ein Inhalator verschrieben wurde, müssen in der Anwendung geschult und die korrekte Inhalationstechnik muss regelmäßig kontrolliert werden.
Die Therapieadhärenz wird dadurch erschwert, dass auf dem Markt eine Vielzahl ganz unterschiedlich funktionierender Inhalatoren verfügbar ist. Jede Patientin und jeder Patient wird deshalb gezielt für die Inhalationstechnik mit dem jeweiligen, vom Arzt ausgewählten und den individuellen Bedürfnissen entsprechendem Inhalationssystem geschult. Wie sensibel die Auswahl eines geeigneten Inhalationssystems und die korrekte Inhalationstechnik sind, wurde in einer Vielzahl von Studien belegt. Eine Untersuchung aus dem vergangenen Jahr mit fast 3.000 COPD-Patienten zeigt unabhängig vom verwendeten Inhaliergerät eine Anwendungs-Fehlerquote von über 50 Prozent. Vor diesem Hintergrund wird klar, dass, anders als bei anderen Arzneimitteln, ein Austausch des verschriebenen Inhalators gegen ein wirkstoffgleiches Inhaliergerät bei Patienten zu einer akuten Gefährdung durch massive klinische Verschlechterungen (Exazerbationen) führen kann.
Wenn es die jeweilige Krankenkasse z. B. aufgrund von Rabattverträgen vorgibt, sind Apothekerinnen und Apotheker angehalten, das verschriebene Präparat ohne Rücksicht auf den Inhalator gegen ein wirkstoffgleiches Medikament auszutauschen. Gegen diese Vorgaben wenden sich Lungenfachärzte und Patientenorganisationen mit einer Petition beim Deutschen Bundestag. Sie fordern, anwendungssensible Medikamente wie Inhalativa bei Asthma und COPD und Adrenalin-Autoinjektoren in die SubstitutionsAusschlussListe (SAL) aufzunehmen.
Seit dem Jahr 2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufgabe, aus den per Rezept in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordneten Arzneimitteln diejenigen auszuwählen, deren Austausch durch wirkstoffgleiche Arzneimittel in der Apotheke ausgeschlossen sein soll. Die auf der Liste aufgeführten Medikamente unterliegen dann nicht der Aut-Idem-Regelung. Diese können somit bei der Rezepteinlösung in der Apotheke nicht durch wirkstoffgleiche Alternativpräparate ausgetauscht werden.
Die Petition kann bis zum 17. Juli 2018 online unterzeichnet werden. Unterstützt wird die Petition u. a. von der Deutschen Patientenliga Atemwegserkrankung und der Deutschen Atemwegsliga.
Quelle: Deutsche Atemwegsliga e.V.