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Ärztin wegen Nierenverlust von Patientin zu Schmerzensgeld verurteilt

Nach einem schweren Nierenschaden bei einer Patientin hat das Oberlandesgericht Hamm eine Hausärztin zur Zahlung von 200 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Wäre die Erkrankung der Frau früher diag

Nach einem schweren Nierenschaden bei einer Patientin hat das Oberlandesgericht Hamm eine Hausärztin zur Zahlung von 200 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Wäre die Erkrankung der Frau früher diagnostiziert worden, hätte sie trotz geringer Chancen Aussicht auf vollständige Heilung gehabt, erklärte das Gericht in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. So verlor die Patientin laut Gericht nach dem groben Behandlungsfehler beide Nieren und musste mehr als 50 Folgeoperationen über sich ergehen lassen.

Der Fall spielte sich bereits vor mehr als zehn Jahren ab. Die damalige Teenagerin litt laut Gericht unter Fettsucht. 2001 habe ihre Ärztin erhöhten Blutdruck festgestellt und von Bewusstlosigkeiten erfahren. Sie überwies sie demnach an einen Kardiologen und bot regelmäßige Blutdruckkontrollen an, die von der Patientin aber nicht in Anspruch genommen wurden. Blut- und Nierenwerte habe sie nicht untersucht. Erst später seien Schrumpfnieren entdeckt worden.

Nach Auffassung des Gerichts hatte die Ärztin damit nicht genug unternommen, um die Ursache des hohen Blutdrucks abzuklären. Die bloße Überweisung an den Kardiologen sei nicht ausreichend gewesen.

Das Oberlandesgericht änderte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Bielefeld ab, das die Klage abgewiesen hatte.

Text: dpa /fw