Davon seien 374 Fälle untersucht worden, teilte die Landesärztekammer am Montag in Mainz mit. Auf die restlichen Reklamationen habe man nicht eingehen können, etwa weil die jeweiligen Behandlungen nicht in Rheinland-Pfalz vorgenommen worden seien. In 97 Fällen - 26 Prozent der 374 Beschwerden - habe der Schlichtungsausschuss der Kammer auch einen Behandlungsfehler erkannt. Diese Quote sei etwa gleich hoch wie in den Jahren zuvor.
2015 war in 70 Fällen ein Fehler von der Kammer bejaht worden. In Relation zur Zahl aller landesweit erfassten Behandlungsfälle bewege sich der Fehlerquotient somit weiter im Promillebereich. Bei drei Viertel der 2016 gestellten Anträge ging es um Klinikaufenthalte, bei einem Viertel um ambulante Behandlungen. Laut Kammer werden in etwa 90 Prozent der Fälle die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses von beiden Parteien akzeptiert. Der Ausschuss in Mainz ist mit fünf Mitgliedern besetzt: einem Juristen, zwei Fachärzten und zwei Patientenvertretern. Das Verfahren ist für die Patienten kostenfrei.