Ein plötzlicher Unfall oder eine unheilbare Krankheit - das kann jeden treffen. Um Angehörige zu entlasten, sollte der eigene Wille frühzeitig in einer Patientenverfügung festgelegt werden. Die Ärztekammer Niedersachsen hat dafür nun ein neues Muster vorgestellt.
Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat ein neues Muster für eine Patientenverfügung vorgestellt. "Wer für den Notfall vorsorgt, nimmt seinen engsten Vertrauten die Last von den Schultern", sagte Ärztekammer-Präsidentin Martina Wenker am Montag in Hannover bei der Präsentation. In einer Patientenverfügung können Menschen klarstellen, wie weit Ärzte gehen sollen, um ihr Leben zu erhalten, wenn sie selbst ihren Willen nicht mehr mitteilen können.
Anlass für die überarbeitete Version sind aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Eine wirksame Patientenverfügung muss nach einem BGH-Urteil vom September vergangenen Jahres sehr präzise formuliert sein. Deshalb sind in dem neuen Muster der Ärztekammer Niedersachsen deutlich mehr konkrete Fälle aufgelistet als bisher.
Patienten können darin zum Beispiel festlegen, ob im Krankenhaus lebensverlängernde Medikamente verabreicht werden sollen, wenn sie sich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinden. Geregelt werden kann darin auch, dass der Patient, falls er im Wachkoma liegt, nicht länger künstlich beatmet werden soll.
Wichtig ist, dass der Patient, der die Verfügung ausfüllt, 18 Jahre alt ist und sie bei klarem Bewusstsein und per Hand unterschrieben hat. Ein Notar wird nicht benötigt, um diesen Ausdruck des Willens verbindlich zu machen. Der Vordruck der Ärztekammer enthält auch eine Vorsorgevollmacht. Menschen können dadurch andere beauftragen, für sie Entscheidungen zu treffen, wenn sie es selbst nicht mehr können. Ehepartner und Kinder sind nicht automatisch bevollmächtigt.
Die Ärztekammer rät dazu, nur einem und nicht mehreren nahestehenden Menschen eine solche Vollmacht zu geben. Dann kommt es im Ernstfall nicht zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Verfügung. Denn obwohl die Verfügung viele Fälle beinhaltet, können doch nicht alle möglicherweise eintretenden Situationen berücksichtigt werden.
Hilfreich sei vorab auch ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt sowie dem Angehörigen, der bevollmächtigt werden soll, erklärt die stellvertretende ÄKN-Präsidentin Marion Charlotte Renneberg. Ärzte müssen sich nach dem Patientenverfügungsgesetz an die Vorgaben des Patienten halten. Eine klare Regelung vor dem Krankheitsfall entlastet der ÄKN zufolge sowohl die Ärzte als auch die Verwandten.