Die Ärzte stellten im Betrieb immer eine Minderheit dar, sagte der Vorsitzende Rudolf Henke am Dienstag in Karlsruhe bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Gesetz zur Tarifeinheit. In einem Krankenhaus könne der Marburger Bund maximal 15 Prozent der Beschäftigen organisieren - das sei in der Regel der Anteil der Ärzte an der Belegschaft, sagte Henke weiter.
Es würde die Gewerkschaft schwer beeinträchtigen, wenn sie nur noch als «Bittsteller» gesehen würde und bei Tarifverhandlungen nur noch am "Katzentisch" Platz nehmen dürfte. Dies aber sei die Folge der Neuregelungen. Gegen das Gesetz klagen neben dem Marburger Bund zahlreiche andere Gewerkschaften. (Az. 1 BvR 1571/15 u.a.)