Tests ergaben, dass nur bei rund 55 Prozent der Fälle die neuen Therapien den gängigen Wirkstoffen überlegen sind. Dies zeigt die neuste Studie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), des höchsten Gremiums im Gesundheitswesen, welches der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
Von über 100, der seit 2011 getesteten, Präparaten konnten die Prüfer nur bei 20 neuen Arzneimitteln einen beträchtlichen Zusatznutzen bescheinigen. 25 Medikamenten konnte zumindest noch ein geringer Mehrwert zugeschrieben werden. Bei acht weiteren Mittel war der Zusatznutzen so gering, dass er nicht quantifiziert werden konnte. Daher ist eine Einführung der neuen Medikamente in vielen Fällen überflüssig. Ohne einen wirklichen Mehrwert der Arzneimittel sind auch Zusatzkosten für die Präparate nicht gerechtfertigt.
Die Überprüfung von neu zugelassenen Medikamenten auf ihren Mehrwert ist Teil des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz sollten die rasant steigenden Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen eingedämmt werden. Das AMNOG prüft Präparate jeweils nach ihrer Zulassung. Dabei werden die neuen Mittel zunächst auf Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität getestet. Dies bedeutet für die pharmazeutischen Unternehmen, dass sie ihre Preise für neue Präparate seit Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr nach eigenem Ermessen bestimmen dürfen.
Neue Arzneimitten gelten nur dann als Innovation, wenn ein relevanter therapeutischer Zusatznutzen im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie belegt werden kann. Medikamente, die diese Vorgabe nicht erfüllen, verursachen in vielen Fällen Mehrkosten, ohne die Qualität der Behandlung zu verbessern. Aus medizinscher Sicht entstehen durch die Überprüfung der Arzneimittel keine Nachteile für die Patienten.
Text: fw mit dpa
Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit zum Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG).