Für viele schwerkranke Krebspatienten war er wohl die letzte Hoffnung: Ein Heilpraktiker, der zur Behandlung ein experimentelles Mittel einsetzte. Doch beim Herstellen von Infusionen soll er einen Fehler gemacht - und so den Tod von drei Patienten verursacht haben.
Nach dem Tod von drei Patienten einer alternativen Krebs-Praxis in Brüggen hat die Krefelder Staatsanwaltschaft den Inhaber wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Heilpraktiker soll den Schwerkranken Ende Juli 2016 eine erheblich überdosierte Infusionslösung verabreicht haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Den Ermittlungen zufolge hatte der 61-Jährige für die Herstellung der Infusion eine ungeeignete Waage benutzt. Dadurch habe er den Wirkstoff um das Drei- bis Sechsfache zu hoch dosiert. Zwei Frauen und ein Mann starben.
Neben fahrlässiger Tötung in drei Fällen wirft die Staatsanwaltschaft dem Heilpraktiker auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz in vier Fällen vor. Zuvor hatte der WDR berichtet.
Der Heilpraktiker hatte Krebspatienten mit dem experimentellen Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) behandelt. Dieser ist bislang nicht als Arzneimittel zugelassen, eine Anwendung ist aber nicht grundsätzlich verboten. Allerdings sei bei der Verabreichung besondere Sorgfalt erforderlich, weil bereits bei einer geringen Überdosierung schwere oder sogar tödliche Nebenwirkungen zu erwarten seien. 3-BP greife den Zellstoffwechsel und die Zellatmung an, so dass Gehirnzellen abstürben. Dies habe zum Tod der drei Patienten geführt, erläuterte die Staatsanwaltschaft.
Für den Tod weiterer Patienten der Praxis sei der Heilpraktiker dagegen nicht verantwortlich. Insgesamt hatten die Ermittler rund 70 Todesfälle untersucht. Die Praxis im deutsch-niederländischen Grenzgebiet wurde vor allem von niederländischen Patienten aufgesucht.
Bei den aufwendigen Ermittlungen arbeitete die Krefelder Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben eng mit den niederländischen Strafverfolgungsbehörden sowie verschiedenen rechtsmedizinischen Instituten im In- und Ausland zusammen. Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung drohen dem Heilpraktiker bis zu fünf Jahre Haft.