Nicht gewerbsmäßige Hilfe zur Selbsttötung soll aber weiterhin ausdrücklich straffrei bleiben. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Gruppe von Grünen-, Linken- und SPD-Abgeordneten hervor, der am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.
Mit der Feststellung, dass Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar sei, werde zwar nur die derzeitige Rechtslage beschrieben. “Dennoch kommt der Regelung mehr als nur deklaratorischer Charakter zu. Denn sie beseitigt Rechtsunsicherheiten in der Bevölkerung sowie bei Ärzten”, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Zur Begründung heißt es weiter: “Staat und Gesellschaft dürfen es einem Menschen nicht abverlangen, einen qualvollen Weg bis zum bitteren Ende zu gehen und zu durchleiden. Deswegen muss es auch möglich sein, Menschen zu helfen, wenn diese sich selbstbestimmt und aus objektiv verständlichen Gründen das Leben nehmen möchten.”
Es ist der zweite interfraktionelle Gesetzentwurf, der dieser Tage zur Neuregelung der Sterbehilfe vorgestellt wurde. Bereits am Dienstag hatte eine Abgeordneten-Gruppe aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken, ihren Entwurf vorgestellt, der jede geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe unter Strafe stellen will.
Die Gruppenanträge sollen Anfang Juli erstmals im Bundestag behandelt werden. Parallel dazu hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einen Gesetzentwurf zur besseren Betreuung schwerst- und sterbenskranker Menschen in der Palliativmedizin und der Hospizbewegung erarbeitet.
Text: dpa /fw