Telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind ab dem 19.10. wegen der Corona-Lage wieder bundesweit möglich. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschusses im Gesundheitswesen.
Die Regelung soll zunächst bis zum Jahresende gelten. Die entsprechenden Krankschreibungen gibt es jeweils für sieben Tage. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung könne telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden, hieß es in einer Mitteilung.
Bundesweit waren telefonische Krankschreibungen bereits in der Anfangsphase der Pandemie möglich. Später war entschieden worden, diese nur noch abhängig vom Infektionsgeschehen auf Antrag regional und zeitlich befristet per Ausnahmeregelung zuzulassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich zuletzt dafür stark gemacht, die Regelung angesichts steigender Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter wieder auszudehnen. Das Instrument habe die Praxen bereits im März und April erheblich entlastet.
Wie der AOK-Bundesverband mitteilte, gab es im März und April dieses Jahres mehr krankheitsbedingte Fehltage von Arbeitnehmenden als im Mittel der vergangenen zehn Jahre. Demnach lag der Krankenstand im März knapp zwei Prozentpunkte und im April noch 0,4 Prozentpunkte über dem Monatsdurchschnitt der vergangenen zehn Jahre. "Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wegen Atemwegserkrankungen, die von Anfang März bis Ende Mai 2020 galt, dürfte einen Einfluss auf die erhöhten Krankenstände im Vergleich zu den Vorjahren gehabt haben", hieß es in einer Mitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK.
"Gleichzeitig sprechen die Daten dafür, dass Ärzteschaft und Beschäftigte mit dieser temporären Regelung verantwortungsvoll umgegangen sind", sagte Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Instituts. Im Mai und Juni 2020 sei der Krankenstand leicht hinter dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre zurückgeblieben. Die Zwischenbilanz bei den Krankschreibungen für das Jahr 2020 falle insgesamt eher unspektakulär aus.