Das Gesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft getreten war, sieht vor, dass eine schwangere Frau, die ihr Kind nicht behalten will, in einem Krankenhaus entbinden kann, ohne ihren Namen zu nennen. Die Kosten für die Behandlung übernimmt der Bund. “Keine schwangere Frau muss in Deutschland ihr Kind allein und heimlich zur Welt bringen”, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD).
Der Name der Mutter wird bei der “vertraulichen Geburt” in einem sogenannten Herkunftsnachweis festgehalten, der beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hinterlegt ist. Die Säuglinge werden zur Adoption freigegeben. Frühestens 16 Jahre später können die Kinder, wenn sie dies wünschen sollten, den Namen der biologischen Mutter erfragen.
Die “vertrauliche Geburt” war als Alternative zu den anonymen Babyklappen konzipiert worden. Allerdings kennen viele Frauen das Angebot und die Hotline für Schwangere in Not noch nicht.
Text: dpa /fw