Was hat die Pflegereform 2017 gebracht? Mehr Pflegeleistungen. Aber längst nicht für alle fließen auch hohe Beträge aus der Pflegekasse.
Durch die jüngste Pflegereform ist die Zahl der Menschen mit Leistungen aus der Pflegeversicherung stark gestiegen. So gab es von Januar bis September 220.000 zusätzliche Empfänger von Leistungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, wie aus einer neuen Erhebung der Krankenkassen hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Sie stammt vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) in Essen.
Die meisten dieser Pflegebedürftigen wäre ohne die Pflegereform, die Anfang 2017 startete, leer ausgegangen. Seither werden auch Beeinträchtigungen von Wahrnehmung und Erinnerung etwa bei Demenz und Probleme in der Alltagsbewältigung besser berücksichtigt. Allerdings geht aus den Zahlen nicht exakt hervor, wieviele Menschen Leistungen bekommen hätten, wenn es die Reform nicht gegeben hätte. Das bis Ende 2016 geltende Verfahren, nach dem die Gutachter des Medizinischen Diensts Pflegebedürftige begutachteten, zielte vor allem auf körperliche Einschränkungen ab.
Insgesamt haben die Gutachter in den ersten drei Quartalen dieses Jahres laut MDS über 1,11 Millionen Versicherte nach dem neuen Verfahren begutachtet. Bei rund 197.000 Versicherten empfahlen die Gutachter den neuen Pflegegrad 1, bei rund 324.000 Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 können Versicherte 125 Euro pro Monat als Beitrag für ein Heim bekommen. Wie bei allen anderen Pflegegraden können sie auch 125 Euro als Entlastung für zu Hause bekommen, etwa für Betreuung oder Unterstützung im Haushalt. Bei Grad 2 fließen bis zu 770 Euro fürs Heim. 241.000 Versicherte bekamen Pflegegrad 3 mit Leistungen bis zu 1.262 Euro fürs Heim, 139.000 Grad 4 mit bis zu 1.775 Euro und rund 62.000 Grad 5 mit bis zu 2.005 Euro. Bei 151.000 Versicherten erkannten die Gutachter laut MDS keine Pflegebedürftigkeit.
586.000 der Versicherten haben erstmals Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl von 1,1 Millionen umfasst auch Versicherte, die etwa einen Antrag auf Höherstufung gestellt haben. Eine Höherstufung ist durch die Reform für viele Pflegebedürftige deshalb attraktiver geworden, weil der von Heim zu Heim unterschiedliche Eigenanteil nicht mehr mit der Pflegestufe steigt. Früher lag der Anteil höher, je höher die Pflegestufe war. Nun ist der Anteil gleich, egal welcher Pflegegrad. In den ersten neun Monaten wurden zudem laut MDS über 268.000 Versicherte nach dem alten Verfahren begutachtet, wenn sie schon vor Inkrafttreten der Reform einen Antrag gestellt hatten.