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Psychisch krank im Job - das sollten Ärzte wissen

Sollten psychische Beschwerden im Job thematisiert werden und wenn ja, wann? Und wie können psychische Gesundheit und die Arbeit in der Praxis oder Klinik gleichzeitig erhalten werden? Diesen Fragen gehen wir nach.

Sicher im Arztberuf trotz psychischer Erkrankung

Psychische Erkrankungen sind keine Entweder-Oder-Frage - auch nicht in der Berufswelt von Ärzt:innen. Niemand sollte sich zwischen dem Job und der eigenen psychischen Gesundheit entscheiden müssen. Dennoch sehen sich viele Beschäftigte im Gesundheitswesen - besonders nach längeren, krankheitsbedingten Ausfallzeiten - bei der Rückkehr ins Arbeitsleben etlichen Herausforderungen ausgesetzt und mit Fragen konfrontiert: Wie kann ich mit dem Arbeitsalltag auf der Station oder in der Praxis und meiner psychischen Erkrankung gleichzeitig umgehen? Wie kann ich trotz psychischer Belastung meinen Patient:innen und Vorgesetzten kompetent begegnen?

Im Jahr 2019 wurden 52,8 Prozent der Arbeitsnehmenden mindestens einmal im Jahr als arbeitsunfähig attestiert. Laut der Stiftung Deutsche Depressionshilfe sind 15 bis 17 Prozent aller Arbeitsunfähigkeiten auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Mit 11,9 Prozent sind psychische Erkrankungen nach Muskel-Skelett-Erkrankungen und Atemwegserkrankungen der dritthäufigste Grund für Ausfallszeiten und Fehltage im Beruf. Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob über eine psychische Erkrankung im Job überhaupt gesprochen werden sollte. Viele befürchten, stigmatisiert und systematisch ausgegrenzt zu werden.

Psychisch krank im Job: Sag ich's oder sag ich's nicht?

Sozialer Rückzug, Konzentrationsschwäche, Motivationsverlust und chronische Erschöpfungs- und Stresssymptome - psychische Erkrankungen haben viele Gesichter, doch eine sichtbare Gemeinsamkeit: die Maske, die Patient:innen, Kolleg:innen und Vorgesetzte täglich zu sehen bekommen.

Laut Medscape-Umfragen aus dem Jahr 2019 berichtet fast jede/r zweite Ärztin und Arzt von körperlicher, emotionaler und mentaler Erschöpfung. Nicht selten sind Depression und Burnout die Folge. Doch viele Ärzt:innen trauen sich nicht offen über ihre psychischen Erkrankungen, wie u.a. Depression, Angst- und Schlafstörungen zu sprechen – aus Sorge, ihren Job verlieren zu können.

Besonders bei einer befristeten Anstellung raten selbst Expert:innen zur Vorsicht. Denn obwohl der Arbeitgeber nicht wahllos kündigen kann, besteht das Risiko, dass nach Ablauf der Befristung kein neuer Arbeitsvertrag ausgestellt wird. Vor allem für Ärzt:innen mit befristeten Arbeitsverträgen gilt es daher, das individuelle Arbeitsverhältnis zu überprüfen, bevor psychische Beschwerden im Job thematisieren werden.

Bei der schwiergen Entscheidung, ob am Arbeitsplatz eine gesundheitliche Beeinträchtigung kommuniziert werden sollte, kann der Online-Selbsttest “Sag ich’s?” der Universität Köln Abhilfe schaffen. Am Ende des Selbsttest gibt eine personalisierte Auswertung einen Überblick darüber, welche Folgen mit der Offenlegung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung verbunden sein können und was das für die persönliche Entscheidung bedeuten kann. Was der Selbsttest allerdings nicht kann - die Entscheidung abnehmen.

Zurück in den Job: Wiedereinstieg nach Ausfallzeit

Die berufliche Wiedereingliederung fällt vielen von Burnout und Depression Betroffenen schwer. Vielen ist unklar, ob der eigene Arbeitsplatz aufgrund der Erkrankung überhaupt erhalten bleibt. Das Berufliche Trainingszentrum Rhein-Neckar der SRH bietet mit "Integration Plus" die Möglichkeit eines betrieblich-begleitenden Coachings schon bereits während der medizinschen Behandlung, das beim Erhalt des Jobs trotz psychischer Erkrankung unterstützt.

Das 2-Phasen-Modell von Integration Plus beinhaltet ein 3-monatiges Intensivcoaching, das therapeutisch-begleitend bei gesundheitlichen Krisen und beruflichen und emotionalen Herausforderungen unterstützt, sowie ein 6-monatiges Betriebliches Coaching, das Arbeitsalltags-begleitend und bedarfsorientiert bei der beruflichen Wiedereingliederung unterstützt.

Berufsübergreifend ist das Jobcoaching kostenfrei und wird von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Voraussetzung ist die Diagnose einer psychischen Erkrankung und ein bestehendes Arbeitsverhältnis.