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Dank Praxisbesonderheit mit Vyndaqel<sup>&reg;</sup> 61 mg<sup>*</sup> budgetneutral verordnen

Nur Vyndaqel<sup>&reg;</sup> (Tafamidis) 61 mg<sup>*</sup> verf&uuml;gt f&uuml;r die ATTR-CM-Therapie &uuml;ber einen betr&auml;chtlichen Zusatznutzen<sup>1</sup> und eine bundesweite Praxisbesonderheit<sup>+,2</sup>. Bei indikationsgerechter Verordnung ist der TTR-Stabilisator nicht nur budgetneutral, sondern erf&uuml;llt alle Kriterien des Wirtschaftlichkeitsgebotes und schont somit ihr Praxisbudget.<sup>+,2,3</sup>

Was bedeutet die Praxisbesonderheit für die Verordnung?

Nur Vyndaqel® (Tafamidis) 61 mg kann budgetneutral und wirtschaftlich verordnet werden. Im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung kann die indikationsgerechte Verordnung von Vyndaqel® 61mg* (Pflichtangaben), die durch eine klare und sauber dokumentierte Diagnose abgesichert ist, vom Verordnungsvolumen abgezogen werden. Sie verursacht somit keine statistische Auffälligkeit bzw. Nachprüfung.2,3 Die Verordnung von Vyndaqel® 61 mg ist demnach bei entsprechender Indikation ab dem ersten Behandlungsfall budgetneutral.+,2

Wichtig für die Abrechnung: die Behandlungsdiagnose muss gemäß dem aktuellen ICD-10 als gesicherte Diagnose kodiert werden.

Praxisbesonderheit: Budgetvorteil gegenüber Rabattverträgen?

Auch im Vergleich zu Rabattverträgen sind Präparate für die gleiche Indikation mit Praxisbesonderheit, wie Vyndaqel® 61 mg, budgetfreundlicher.

Laut Rechtanwalt Jörg Hohmann (Hamburg) verbleiben im Falle eines Rabattvertrags bei diesen Verordnungen daher die Kosten im „Budget“.5 Somit ist die Verschreibung eines Präparates mit Praxisbesonderheit für Verordner deutlich vorteilhafter, soweit keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.

Für ausführlichere Informationen zum wirtschaftlichen Verordnen und warum die Praxisbesonderheit im Vergleich zu Rabattverträgen vorteilhafter sind, empfehlen wir Ihnen die gutachterliche Stellungnahme „Wirtschaftlich verordnen“ sowie die die Sonderpublikation: „Sicherheit bei Behandlung – Verordnung – Abrechnung“!

In der gutachterlichen Stellungnahme erläutert Jörg Hohmann die Besonderheiten bei der Verordnung von Vyndaqel® 61 mg sowie die rechtlichen Grundlagen bei medizinisch indizierter Verordnung.


Sonderpublikation: Sicherheit bei Behandlung – Verordnung – Abrechnung: Dr. med Fabian Stahl (Kardiologe) und Jörg Hohmann berichten von ihren Erfahrungen bei der Verordnung von Vyndaqel® 61 mg.



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Quellen

ICD-10 = International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems.
* Vyndaqel® (Tafamidis) 61 mg und Vyndaqel® (Tafamidis-Meglumin) 80 mg sind indiziert zur Behandlung der Wildtyp- oder hereditären Transthyretin-Amyloidose bei erwachsenen Patient:innen mit Kardiomyopathie.4 Eine einzelne Kapsel Vyndaqel® 61 mg ist bioäquivalent zu Vyndaqel® 80 mg (vier Kapseln zu 20 mg). Diese sind auf Basis der mg-Angabe nicht gegeneinander austauschbar. 4,6
+ Die Vorgaben der Fachinformation sind zu beachten. Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Tafamidis soll nur durch in der Therapie von Patient:innen mit Amyloidose oder Kardiomyopathie erfahrenes ärztliches Fachpersonal erfolgen. Verordnung muss durch eine klare Diagnose abgesichert sein. Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Vyndaqel® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (im Rahmen eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, „off label use“). Ärztinnen und Ärzte sind hiermit nicht von den einzuhaltenden Vorgaben aus § 12 SGB V und § 9 der Arzneimittelrichtlinie entbunden.3
Kosten für Arzneimittel mit Praxisbesonderheit werden von der Summe der verordneten Arzneimittelkosten des Arztes/der Ärztin abgezogen.

  1. Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Tafamidis. Gemeinsamer Bundesausschuss. 2021; https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/nutzenbewertung/622
  2. Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V; https://www.gkvspitzenverband.de/krankenversicherung/arzneimittel/verhandlungen_nach_amnog/ebv_130b/wirkstoff_50440.jsp, Abrufdatum: 23.01.2026
  3. BMJ: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 130b Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel, Verordnungsermächtigung, Abs. 2; https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__130b.html, Abrufdatum: 23.01.2026
  4. Fachinformation Vyndaqel® 61 mg, Stand 02/2023
  5. Jörg Hohmann Whitepaper wirtschaftlich verordnen, Gutachterliche Stellungnahme, https://www.pfizerpro.de/produkt/vyndaqel/files/250520_HC_VYN_011080-00_Whitepaper_A4_LY_JMB.pdf, Abrufdatum: 02.02.2026
  6. Lockwood PA et al. Clin Pharmacol Drug Dev. 2020;9(7):849-854