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MWBO: Neues Instrument für Weiterbildung

<p>Bereits im November 2018 hat der Vorstand der Bundesärztekammer auf der Basis der Beschlüsse der Deutschen Ärztetage eines seiner wichtigsten Regelwerke verabschiedet: die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO).</p>

Bereits im November 2018 hat der Vorstand der Bundesärztekammer auf der Basis der Beschlüsse der Deutschen Ärztetage eines seiner wichtigsten Regelwerke verabschiedet: die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO). Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) war zusammen mit ihren Schwerpunktgesellschaften und dem Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) intensiv in die Erarbeitung der neuen MWBO eingebunden und konnte diese durch das geschlossene Auftreten der Internisten sowie das große Engagement der Mitglieder der gemeinsamen Arbeitsgruppen ganz entscheidend mitprägen. Da in Deutschland die MWBO für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter hat, muss diese jeweils durch die Kammerversammlungen aller 17 Landesärztekammern, die für alle Angelegenheiten der ärztlichen Weiterbildung zuständig sind, verabschiedet werden und durch die zuständigen Ministerien in Landesrecht umgesetzt werden.

Fachlich Empfohlener Weiterbildungsplan (FEWP)

Die „Ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung und Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Im Interesse der Patienten werden die in der Ausbildung geprägten ärztlichen Kompetenzen und Haltungen während der Weiterbildung vertieft“1. Wesentliche Neuerung der MWBO ist die Ausrichtung an Inhalten und Kompetenzen, anstatt an Zeitvorgaben und Richtzahlen. Die jetzt deutlich stärkere Fokussierung der MWBO auf den Erwerb kognitiver und handlungsorientierter Kompetenzen ist zu begrüßen; diese wirft aber die Frage auf, wie Kompetenzen gemessen werden können. Um diese Frage zu beantworten, ist durch die DGIM gemeinsam mit ihren Schwerpunktgesellschaften und dem BDI sowie Vertretern der Landesärztekammer Hessen ein Fachlich Empfohlener Weiterbildungsplan (FEWP) entwickelt worden. Dieser FEWP beschreibt als eine Art „Weißbuch“ anschaulich, welche Inhalte unter dem offiziellen Satzungstext der MWBO zu verstehen sind. Der FEWP dient der exemplarischen und ausführlichen Erläuterung von Inhalten aus dem gesamten Spektrum der Weiterbildung in der Inneren Medizin einschließlich all ihrer Schwerpunkte. Er kann für Studierende der Medizin als ein Katalog der spannenden Vielfältigkeit in der Inneren Medizin dienen, der für die Möglichkeiten und Perspektiven als Fachärztin bzw. Facharzt für Innere Medizin werben soll. Gleichzeitig stellt er nicht nur für Weiterzubildende eine wichtige Orientierungshilfe dar, die sich am Anfang der Weiterbildung befinden, sondern kann auch für Kolleginnen und Kollegen während der ganzen Weiterbildung verschiedene berufliche Perspektiven aufzeigen. Auch die Weiterbildungsbefugten können sich umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten und Aufgaben in der Weiterbildung informieren.

Eigenverantwortung zur Weiterbildung

Die nun verabschiedete MWBO sieht vor, dass Weiterbildungsassistenten die erforderlichen Inhalte und erworbenen Kompetenzen im Sinne einer Lernspirale selbst einschätzen und kontinuierlich dokumentieren. Hieraus ergibt sich die Eigenverantwortung zur Weiterbildung. Mit der Orientierung an der Millerschen Lern-Pyramide2 kann vom theoretischen Wissen bis hin zu umfassenden Handlungskompetenzen die Weiterbildung strukturiert werden. Beginnend bei „benennen und beschreiben“, über „systematisch einordnen und erklären“ und „unter Supervision durchführend“, bis hin zu „selbstverantwortlich durchführen“ erreichen die Weiterzubildenden den „Facharztstandard“. Die Weiterbildungsbefugten können dem FEWP entnehmen, welche kognitiven und Handlungsorientierten Kompetenzen vermittelt werden müssen, und wie die Weiterbildung gemeinsam mit den Weiterzubildenden strukturiert werden kann.

Spätestens nach Abschluss jedes Weiterbildungsabschnittes soll eine gemeinsame Abschätzung der Fortschritte durchgeführt und dokumentiert werden. Die Weiterbildungsordnung und insbesondere der FEWP gibt hier eine Grundstruktur für die Einschätzung des Wissens- und Kompetenzstandes vor. Auch greift die Novellierung der MWBO eine Forderung von Weiterbildungsassistenten auf, die bemängelten, dass die Gespräche über den Fortschritt der Weiterbildung, oft nur „zwischen Tür und Angel“ stattfanden. Eine Umfrage unter fast 1700 Weiterbildungsassistenten, die bereits auf dem Jahreskongress der DGIM 2015 vorgestellt wurde, wies aus, dass bei 23 % keine Gespräche und bei 45 % der befragten Weiterbildungsassistenten nur unregelmäßig Gespräche stattfanden3. Der FEWP bietet beiden, den Weiterbildungsassistenten und den Weiterbildungsbefugten konkrete Hilfen, verpflichtet aber auch zu diesen Gesprächen. Sie finden den FEWP für die Innere Medizin auf der Webseite der DGIM.

Leider konnten mit der Novellierung der Musterweiterbildungsordnung nicht alle Anforderungen umgesetzt werden. So konnte zum Beispiel die Anerkennung von Forschungszeiten, wie vom Wissenschaftsrat, der DFG und den Fachgesellschaften gefordert, nicht erreicht werden. Verpasst wurde auch die Chance im Allgemeinen Teil der MWB, der für Ärzte aller Fachdisziplinen gilt, die Kompetenzen, die sich aus dem CanMEDS-Rollenmodell ergeben4, aufzunehmen. Hier werden zusätzlich zum sogenannten „Medical Expert“ sechs weitere ärztliche Kompetenten (Kommunikation(Communicator), Zusammenarbeit (Collaborator), Fähigkeit für ein lebenslanges Lernen (Scholar), die Bereitschaft, als Fürsprecher des Patienten einzustehen (Health Advocate), ethische ärztliche Haltung (Professional) und Management (Manager)) beschrieben.

Dennoch stellt in der Zusammenfassung die MWBO mit dem FEWP einen überfälligen Paradigmenwechsel dar, der durch die (nicht vollständige) Abkehr von Mindestzeiten und Richtzahlen hin zu einer modernen, am longitudinal aufbauenden Kompetenzerwerb orientierten Weiterbildung gekennzeichnet ist. Somit wird die Weiterbildung zu gut qualifizierten und kompetenten Fachärzten in der Inneren Medizin besser strukturiert und ist nicht mehr so stark dem Zufall überlassen.


Quellen

  1. https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/aus-weiter-fortbildung/weiterbildung/. Zugegriffen: 4. Okt. 2021
  2. Miller G (1990) The assessment of clinical skills/competence/performance. Acad Med 65:63–67
  3. https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Dringende-Reform-der-Weiterbildung-noetig-250061.html. Zugegriffen: 4. Okt. 2021
  4. Jilg S, Möltner A, Berberat P, Fischer M, Breckwoldt J (2015) How do supervising clinicians of a university hospital and associated teaching hospitals rate the relevance of the key competencies within the CanMEDS roles framework in respect to teaching in clinical clerkships? GMS Z Med Ausbild 32(3):Doc33