Ebenso wie in der Klinik kann es auch im ambulanten Versorgungssektor zum Konflikt mit dem Arbeitgeber kommen, insbesondere wenn Vertragsärzte im Anstellungsverhältnis arbeiten. „Niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner können ebenso wie Klinikärzte in ihrem Handeln von ökonomischen Vorgaben beeinträchtig werden, daher war es uns wichtig, dass auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Klinik Codex Berücksichtigung finden“, sagt Professor Dr. med. Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM aus Kiel. Der Inhalt des Codex’ bliebe davon aufgrund seiner Allgemeingültigkeit für die Medizin unberührt, so der Generalsekretär.
Zudem besteht auch für Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, sich zu dem Codex zu bekennen. Sie erhalten dann eine Urkunde, die ihre Verbundenheit zu dem Grundsatz „Medizin vor Ökonomie“ versinnbildlicht. Interessierte können sich online informieren: www.dgim.de/aertze-codex.