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16 neue Klug Entscheiden-Empfehlungen veröffentlicht

Ende März 2021 hat die DGIM 16 neue Klug Entscheiden-Empfehlungen (KEE) im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Ziel der DGIMInitiative „Klug entscheiden“ ist es, unnötige Diagnose- und Therapieverfahren zu vermeiden und sinnvolle, aber häufig nicht durchgeführte Maßnahmen hervorzuheben.

Ende März 2021 hat die DGIM 16 neue Klug Entscheiden-Empfehlungen (KEE) im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Ziel der DGIMInitiative „Klug entscheiden“ ist es, unnötige Diagnose- und Therapieverfahren zu vermeiden und sinnvolle, aber häufig nicht durchgeführte Maßnahmen hervorzuheben. Die neuen Empfehlungen betreffen die Kardiologie, Pneumologie, Hepatologie, Palliativmedizin, Notfallmedizin und Infektiologie. Zudem wurden sechs „No-Gos bei Arzneimittelkombinationen“ ausgearbeitet.

Für die Ausarbeitung der „Klug entscheiden“-Empfehlungen in der Inneren Medizin ist die Konsensuskommission Klug entscheiden zuständig. Sie besteht aus Mitgliedern aller Schwerpunktgesellschaften und setzt sich gegen die Über- wie auch Unterversorgung in der Inneren Medizin ein. Das bedeutet, es sollen weder überflüssige Leistungen durchgeführt noch gebotene Leistungen unterlassen werden. Hierzu werden regelmäßig praktische Empfehlungen erstellt. So sind in den vergangenen Jahren bereits 149 KEE veröffentlicht worden. Ende März 2021 – rechtzeitig zum Internistenkongress – sind weitere 16 hinzugekommen. „Wir haben zehn Empfehlungen zu Themen der Inneren Medizin ausgearbeitet sowie sechs No-Gos bei Arzneimittelkombinationen“, erklärt der Kommissionsvorsitzende Professor Dr. med. Gerd Hasenfuß aus Göttingen. Letzteres sei in der praktischen Medizin mit einer geschätzten jährlichen Mortalität durch unerwünschte Medikamenteninteraktion im vierstelligen Bereich hoch relevant. Die Konsensuskommission hat Medikamentenkombinationen identifiziert, die aufgrund eines hohen Morbiditäts- und Mortalitätsrisikos ein „No-Go“ darstellen. An der Erstellung der No-Gos warauch die AMTM/AMTS-Kommission beteiligt. Arzneimttelkombinationen stellen eine stetige Herausforderung für den verordnenden Arzt oder Ärztin dar. Dabei sind einige Kombinationen besonders heikel, wie anhand wichtiger Risikokonstellationen verdeutlicht werden soll.

„Die Klug entscheiden-Empfehlungen sollen eine konkrete Hilfe bei der Indikationsstellung zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen sein. Zudem ist das Ziel, Mediziner dafür zu sensibilisieren, klug zu entscheiden und nicht alles medizinisch Machbare zu tun, wenn es nicht notwendig ist“, betont Professor Dr. Sebastian Schellong aus Dresden, der als Kongresspräsident die Empfehlungen im Rahmen des Themenschwerpunktes „Weniger ist mehr“ auch bei der Internistentagung sehr unterstützt hat. Die Empfehlungen werden als Positiv- oder Negativ-Empfehlung ausgesprochen.

Nachzulesen sind alle 165 Klug Entscheiden-Empfehlungen in einem Sammelband, der als pdf unter www.klug- entscheiden. com heruntergeladen werden kann. Es ist auch möglich, den Sammelband in gedruckter Form in der Geschäftsstelle zu bestellen. Der Sammelband wurde im April aktualisiert.

16 neue Klug Entscheiden-Empfehlungen

Kardiologie

  • Bei Patienten mit akutem Herzinfarkt und kardiogenem Schock soll bei Vorliegen mehrerer relevanter Koronarstenosen (> 70 %) im Rahmen der Akutrevaskularisierung nur die infarktverursachende Läsion („culprit lesion“) behandelt werden.

Pneumologie

  • Orale Cephalosporine sollen nicht zur Initialtherapie bei ambulant erworbener Pneumonie (CAP) verwendet werde.
  • Bei einer akuten COPD-Exazerbation soll keine langandauernde Steroidtherapie, sondern ein Prednisolonstoß für fünf Tage durchgeführt werden.

Hepatologie

  • Eine regelhafte Proteinrestriktion soll bei Patienten mit einer hepatischen Enzephalopathie nicht durchgeführt werden.
  • Bei Patienten mit Leberzirrhose soll eine Substitution von Gerinnungsfaktoren vor einer Aszitespunktion unabhängig vom Schweregrad der Gerinnungseinschränkung nicht durchgeführt werden.

Geriatrie und Palliativmedizin

  • Statine und vergleichbare Medikamente mit präventivem Therapieansatz sollen bei begrenzter Lebenszeitprognose von unter einem Jahr auf Nutzen und Risiken überprüft und gegebenenfalls abgesetzt werden.
  • Für eine therapiezielangepasste Medikation am Lebensende sollen explizite Strategien zur Beendigung präventiver Medikamente eingesetzt werden (Deprescribing).

Notfallmedizin

  • Kardiales Troponin soll in der Notaufnahme nicht als Screening-Untersuchung, sondern nur bei klinischer Indikation wie beispielsweise dem Verdacht auf ein Akutes Koronarsyndrom eingesetzt werden.
  • Bei hämodynamisch instabilen Patienten in der Notaufnahme soll unverzüglich eine vollständige Notfall-Echokardiografie zur Abklärung erfolgen.

Infektiologie

  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für Risikopersonen fungieren, sollen im Sinne einer Umgebungsprophylaxe nach STIKO-Empfehlung geimpft werden.

No-Gos bei Medikamentenkombinationen

  • Eine Kombinationstherapie von Citalopram/Escitalopram und Makroliden soll nicht durchgeführt werden.
  • ACE-Hemmer und Sartane sollen nicht miteinander oder mit Renin-Inhibitoren kombiniert werden.
  • Unter einer Kombinationstherapie von Diuretika und RAS Blockern sollen NSAR wegen des erhöhten Risikos für ein ANV nicht eingesetzt werden.
  • Bestimmte Opioide sollen nicht mit Clarithromycin und anderen Hemmern von Cytochrom 3A4 kombiniert werden.
  • Rifampicin interagiert mit vielen Medikamenten. Es soll vor allem nicht gleichzeitig mit NOAKs verabreicht werden.
  • Die Kombination aus NSAR und systemisch wirksamen Glukokortikoiden soll nicht ohne PPI-Schutz erfolgen.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Jg 118, Heft 11, 19. März 2021
Deutsches Ärzteblatt, Jg 118, Heft 12, 26. März 2021