Wer Instagram-Beiträge seiner Arztpraxis mit Songs aus der Instagram-Musikbibliothek unterlegt, riskiert teure Abmahnungen, wie Arzt & Wirtschaft berichtet.1 Die Forderungen können fünfstellige Beträge erreichen. Die dort angebotenen Lizenzen gelten nämlich nur für die private Nutzung.1
Ob ein Beitrag kommerziell ist, hängt von seinem Zweck ab und nicht von der Art des Accounts. Auch Posts auf einem Privatprofil zählen als kommerziell, wenn sie für die Praxis werben. Business-Accounts gelten grundsätzlich als kommerziell. Eine Mindestdauer, unter der Musik unbedenklich wäre, gibt es nicht. Schon wenige Sekunden können reichen.1
Bei Verstößen kann Instagram Musik oder ganze Beiträge löschen und bei Wiederholung den Account sperren. Schwerer wiegen Abmahnungen im Auftrag der Rechteinhaber. Sie verlangen meist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Erstattung der Anwaltskosten und Schadensersatz in Höhe üblicher Lizenzgebühren.1
Praxen sollten deshalb auf die lizenzfreie “Meta Sound Collection” zurückgreifen, rät Arzt & Wirtschaft. Ihre rund 14.000 Titel dürfen auch gewerblich genutzt werden und sind mit „RF“ für Rights-Free/Royalty-Free oder „LFR“ für lizenzfrei gekennzeichnet.1
- Reinsch I. Instagram: Vorsicht bei der Musiknutzung für die Arztpraxis. ARZT & WIRTSCHAFT [Internet]. 2026 Okt 11 [zitiert 2026 Okt 13]. Verfügbar unter: https://www.arzt-wirtschaft.de/recht/instagram-vorsicht-bei-der-musiknutzung-fuer-die-arztpraxis