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Wochenrückblick: Verfassungsbeschwerde im Rettungswesen - Stiftung klagt gegen strukturelle Mängel

Die Björn-Steiger-Stiftung geht gegen die Zustände im deutschen Rettungswesen vor. Der Bund solle seine Verantwortung für die flächendeckende Notfallversorgung übernehmen. Derweil beschäftigen sich Politik und Verbände mit der GOÄ-Reform, der Primärversorgung und einem europäischen Arzneimittelgesetz.

Verfassungsbeschwerde gegen desolate Zustände im Rettungswesen

Die Björn-Steiger-Stiftung hat aufgrund der Missstände im deutschen Rettungswesen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg, in dem die Stiftung ihren Sitz hat. Das teilte die Stiftung am vergangenen Donnerstag in Berlin mit. 

Unterstützung erhält die Stiftung vom ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht. Udo di Fabio. Dieser legte im Sommer vergangenen Jahres ein Gutachten vor, das die grundgesetzlich verankerten Staatspflichten zum Schutz seiner Bürger untersucht. Denn sowohl der Bund als auch die Länder verstoßen wohl massiv gegen die verfassungsmäßigen Pflichten.

Weil der Rettungsdienst nahezu vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung, die in der Zuständigkeit des Bundes liegt, finanziert wird, habe der Bund eine Garantenstellung für die Qualität und Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes. Er müsse eine gleichmäßige flächendeckende Rettung sicherstellen. Das ergebe sich aus den Grundrechten zum Lebensschutz und zur Verpflichtung, bei gleichen Beiträgen in der GKV auch gleichwertige Leistungen zu garantieren.

De facto liegt die Zuständigkeit für die Organisation und die Sicherstellung des Rettungsdienstes in der Kompetenz der Länder – mit jeweils eigenen und divergierenden Qualitäts- und Strukturanforderungen. 

In den vergangenen Jahren hat ein teils spürbarer Verlust der Leistungsfähigkeit stattgefunden, insbesondere durch Überlastung und Fehleinsätze. So haben laut einer Umfrage des Südwestrundfunks von 55.000 Patienten, die jährlich reanimiert werden müssen, nur etwa 7400 überlebt. Bis zu 10.000 weitere Personen könnten jedoch gerettet werden, wenn Melde- und Einsatzstrukturen optimiert, vereinheitlicht und personell besser ausgestattet wären. 

Nach Anforderungen der Medizinischen Fachgesellschaften müssen Rettungsdienste eigentlich acht Minuten nach Eingang des Notrufs am Rettungsort eintreffen. 80 Prozent der Rettungsdienstbereiche schaffen diese Zielmarke nicht. Das neue baden-württembergische Rettungsdienstgesetz bleibt sogar generell unter den Anforderungen der medizinischen Experten zurück: Darin ist eine Hilfsfrist von zwölf Minuten – allerdings nur bei lebensbedrohlichen Fällen – vorgeschrieben. Dabei wird nur die Zeit gemessen, die seit der Einsatzdisponierung, nicht nach Eingang des Notrufs vergangen ist. 

Ursprünglich hatte die Ampelkoalition auch eine grundlegende Reform des Rettungsdienstes im Zusammenhang mit der Klinikreform geplant. Konzepte, etwa des Gesundheits-Sachverständigenrates, liegen dafür seit 2018 vor. Geplant war ein eigenes Leistungskapitel innerhalb des SGB V mit bundesweit einheitlichen Strukturen und personellen Anforderungen sowie einer Verpflichtung, einheitliche Notfall- und Rettungsdienstleitstellen unter der 112 und der 116 117 sowie einer gemeinsamen Dispositionsentscheidung zu etablieren. Dagegen regte sich massiver Widerstand der Länder. Das Bundesgesundheitsministerium schaffte es überdies nicht, bis zum vorzeitigen Ende der Koalition im November einen Referentenentwurf vorzulegen.  

Ärztetag muss erneut über GOÄ-Reform entscheiden 

Der im Mai stattfindende Deutsche Ärztetag wird sich erneut mit der GOÄ-Novellierung befassen, welche von der Ärzteschaft seit langem gefordert wird. 

Grund dafür sind im Laufe der Zeit notwendig gewordene Anpassungen der bereits im Prinzip mit der PKV  und den Beihilfestellen konsentierten Leistungsbeschreibungen und Bewertungen. Diese Korrekturen werden seit Dezember von einer Clearingstelle aufgrund des von Fachgesellschaften und Berufsverbänden für nötig erachteten Korrekturbedarfs von der Bundesärztekammer eingearbeitet. Zugleich findet eine Abstimmung mit der PKV statt. Wie Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, in einem Schreiben an Fachgesellschaften und Berufsverbände mitteilte, soll Ende April das Clearingverfahren abgeschlossen sein und ein Gesamtkonzept vorliegen.

Zuletzt hatte auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Reformnotwendigkeit zugestanden. Insofern stehen die Chancen, dass es tatsächlich zu einer Novellierung durch eine neue Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates kommt, wieder relativ gut.  

Bundesverband Managed Care: Primärversorgung zum Steuerungsinstrument ausbauen 

In der Gesundheitspolitik der neuen Legislaturperiode muss die Sicherung eines leistungsfähigen Primärversorgungssystems Priorität haben. Dies gilt neben der weiteren Umsetzung der Krankenhausreform sowie der damit verbundenen Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes.

Zusätzlich zu Hausärzten sollten daran auch grundversorgende Fachärzte sowie Pflegedienste und Apotheken beteiligt werden, so der Bundesverband Managed Care in einem Eckpunktepapier. 

Ein gut strukturiertes Primärversorgungssystem soll den bestmöglichen Einsatz begrenzter Ressourcen ermöglichen und auf Basis definierter Versorgungspfade eine effiziente Patientensteuerung anstreben. Dies erfordere verbindliche Zugangswege zur Gesundheitsversorgung sowie innovative Versorgungsmodelle, die auf die regionale Strukturen angepasst sind – sowohl in sozialen Brennpunkten der Städte als auch in strukturschwachen ländlichen Regionen. Als Beispiele nennt der Verband berufsübergreifende Primärversorgungszentren, die Etablierung neuer Gesundheitsberufe wie Community Health Nurses zur Entlastung der Ärzte sowie die digitale Vernetzung aller Anbieterstrukturen.

Generika-Markt: EU-Kommission legt Critical Medicines Act vor

Die EU-Kommission will in dieser Legislaturperiode die persistierenden Lieferengpässe bei generischen Arzneimitteln und Wirkstoffen – davon betroffen sind auch lebenswichtige Arzneimittel wie Onkologika und Antibiotika – strategisch angehen. EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi hat dazu am Mittwoch den Entwurf eines europäischen Critical Medicines Act vorgelegt. Mit diesem wird angestrebt, dass die EU dauerhaft mit kritischen Medikamenten ohne Lieferengpässe versorgt werden kann. Zwar ist die EU für Gesundheit nicht unmittelbar zuständig, wohl aber für die Organisation ihres Binnenmarktes, dessen Versorgung und die dafür notwendige industrielle Infrastruktur und deren Rahmenbedingungen. Das Konzept sieht fünf Punkte vor:

Insgesamt verspricht sich die EU-Kommission davon einen Ausbau der Herstellungskapazitäten in Europa. Dem Gesetz müssen das Parlament und der Ministerrat zustimmen. 

Pharma-Innovation: Deutschland fällt zurück

Die Zahl der aus deutscher Forschung stammenden Patentanmeldungen für neue Arzneimittel ist von 1436 im Jahr 2000 auf nur noch 849 im Jahr 2021 gesunken. Das geht aus einer neu veröffentlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hervor. In der gleichen Zeit hat sich China von fast null im Jahr 2000 auf Platz 2 der Weltrangliste der innovativsten Pharma-Länder nach den USA hochgearbeitet. Deutschland laufe Gefahr, den Anschluss an internationale Forschung und Entwicklung zu verlieren, so Studienautorin Jasmina Kirchhoff. Patentanmeldungen seien ein Frühindikator künftiger technologischer Entwicklungen und Wettbewerbsfähigkeit. Den USA sei es dagegen gelungen, ihren Vorsprung noch leicht auszubauen: Der weltweite Anteil an Patentanmeldungen stieg von 42 auf 44 Prozent.       

Pflege: Höhere Löhne fast wirkungslos gegen Personalmangel

In keiner deutschen Branche sind die Einkommen zwischen 2015 und 2023 so stark gestiegen wie in der Pflege. Erhöhten sich die Arbeitsentgelte aller Beschäftigten in dieser Zeit im Schnitt um 23,1 Prozent, so lag der Zuwachs bei Krankenpflegekräften bei 28,1 Prozent, in der Altenpflege bei 52,6 Prozent für Fachkräfte und sogar 59,1 Prozent für HelferInnen. Trotz dieser enormen Lohnsteigerungen ist nach einer Analyse der Bundesanstalt für Arbeit (BA) die Personalnot in der Pflege gewachsen. 

Zwar ist die Zahl der Beschäftigten über die Jahre leicht gestiegen, aber die Zahl der Pflegebedürftigen, insbesondere der Alten, steigt deutlich stärker, sodass die Schere zwischen Bedarf und Angebot immer weiter auseinanderklafft. So dauert es nach Angaben der BA inzwischen 276 Tage, bis eine freie Stelle in der Altenpflege besetzt werden kann. Setze sich der aktuelle Trend fort, dann fehlten bis 2049 rund 690.000 Pflegekräfte. Eine Ursache des Personalmangels ist, dass nur eine Minderheit von 241.000 der insgesamt 818.000 Pflegekräfte in Vollzeit arbeitet. 345.000 Pflegekräfte arbeiten in Teilzeit mit über 50 Prozent, 102.000 Personen in Teilzeit mit weniger als 50 Prozent (aber nicht geringfügig) und 70.000 Mitarbeiter sind geringfügig beschäftigt.