Kompromiss zur Krankenhausreform: Mehr Spielraum für Länder Logo of esanum https://www.esanum.de

Wochenrückblick: Bund und Länder einigen sich auf Kompromiss zur Krankenhausreform

Nach intensiven Verhandlungen wurde ein Kompromiss zur Klinikreform erzielt. Die Länder erhalten mehr Flexibilität bei Fristen und Ausnahmen. Kritiker befürchten jedoch längere Wartezeiten und niedrigere Qualitätsstandards.

Konsens zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform erzielt

Laut dem Bundesgesundheitsministerium wurde nach einer neuen Verhandlungsrunde mit den Ländern ein endgültiger Kompromiss zur Anpassung der Ende 2024 von der Ampelkoalition beschlossenen Klinikreform gefunden. Das zwischen Bund und Ländern verhandelte Anpassungsgesetz sollte ursprünglich in der vergangenen Woche abschließend vom Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten und anschließend vom Bundestag beschlossen werden. Der Kompromiss schafft inhaltlich wie zeitlich mehr Flexibilität für die Länder. Das führt zu Verzögerungen bei der Umsetzung der Reform und mindert die Stringenz bei der Anwendung der Qualitätskriterien für die Zuweisung von Leistungsgruppen. Nun ist Folgendes vorgesehen:

  • Weisen die Bundesländer bereits bis Ende 2026 Leistungsgruppen zu, so sind für drei Jahre Ausnahmen von den Strukturkriterien für die Zuweisung von Leistungsgruppen möglich, und zwar im Benehmen mit den Krankenkassen; sie müssen informiert werden, aber nicht zustimmen.
  • Weisen die Länder erst ab 2027 Leistungsgruppen zu, sind Ausnahmen zweimal über drei Jahre möglich – also insgesamt über sechs Jahre –; dies erfordert jedoch die Zustimmung der Krankenkassen.
  • Für die Definition eines Standortes bleibt es bei der jetzt geltenden 2000-Meter-Regelung; zu einem Standort zählen deshalb nur Einrichtungen innerhalb dieses Radius.
  • Für die Definition der Fachkliniken sollen nun die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband bis 2029 zunächst eine Evaluation durchführen und anschließend bis März 2030 – also in vier Jahren – entscheiden. Im Gesetz 2024 war diese Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses übertragen worden; die Definition hätte dann schon 2027 greifen sollen. Den Ländern ist damit eine Verzögerung um vier Jahre zugestanden worden. 
  • Für den Krankenhaustransformationsfonds, der aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klima gespeist wird, sind erweiterte Verwendungsmöglichkeiten für die Finanzmittel geplant. An einem Beschlussvorschlag für den Bundestags-Gesundheitsausschuss wird noch gearbeitet. Die Regelung könnte es den Ländern ermöglichen, auch reguläre Investitionen, die nicht der strukturellen Transformation dienen und die sie ohnehin finanzieren müssten, aus Mitteln des Transformationsfonds zu finanzieren. In diesem Punkt, der dem Zweck des Sondervermögens widerspricht, hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bereits eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Dieses Kompromisspaket könnte nun abschließend vom Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch beraten werden. Anschließend könnte das Parlament das Anpassungsgesetz am Donnerstag oder Freitag in zweiter und dritter Lesung beschließen.

Mehr Licht als Schatten sieht der GKV-Spitzenverband in einer ersten Stellungnahme zu dieser Einigung. Dem immensen Druck von Ländern und Krankenhäusern sei nicht nachgegeben worden. Angesichts der zu langen Umsetzungsfristen bestehe jedoch die Gefahr, dass die Reform verschleppt werde. Weitaus kritischer sieht der Verband der Uniklinika den Kompromiss: Er konterkariere in weiten Teilen die bisherigen Reformziele und nehme der Länderebene den Handlungsdruck ab. Das geht zu Lasten der Patienten und der tatsächlich bedarfsnotwendigen Krankenhäuser. Die Krankenkassen auf Länderebene stünden nun in der Verantwortung, sicherzustellen, dass die Ausnahmeregelungen die Reformziele nicht gefährden. Mit der Beibehaltung der 2000-Meter-Regelung zur Definition eines Standorts würden insbesondere Großkrankenhäuser benachteiligt. Beispiel Charité: Ihre drei Standorte in Berlin-Mitte, Wedding und Steglitz liegen jeweils mehr als 2000 Meter voneinander entfernt – es sind also drei eigene Standorte. Positiv wertet der VUD die Berücksichtigung der Unikliniken im Transformationsfonds sowie die Förderung von Koordinations- und Vernetzungsaufgaben. 

vdek mahnt Notfallreform an 

Vor dem Hintergrund der Beratungen des Bundestags-Gesundheitsausschusses über einen von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes mahnt der Verband der Ersatzkassen zu mehr Tempo bei dieser Reform. Mitte November legte das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf vor, der bislang noch nicht entscheidungsreif im Kabinett ist. Der Entwurf liegt derzeit beim Bundesjustizministerium.

Die Vorgeschichte dieses Reformprojekts ist lang: Bereits im September 2018 legte der Gesundheits-Sachverständigenrat in einem Gutachten eine Konzeption dafür vor. Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn griff das nicht auf. Sein Nachfolger, Karl Lauterbach, setzte erneut eine Expertenkommission ein, die im September 2023 ein ähnliches Konzept vorlegte. Ein daraus abgeleiteter Referentenentwurf erlangte nie Kabinettsreife. Das Scheitern der Ampelkoalition führte zu weiterer Verzögerung.

Warken will telefonische AU beibehalten

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will die Möglichkeit der telefonischen Krankenschreibung entgegen einem Beschluss des CDU-Bundesparteitags vom vorvergangenen Wochenende beibehalten. Sie begründet dies mit dem Koalitionsvertrag, der eine Abschaffung nicht vorsieht, jedoch weitere Vorkehrungen gegen Missbrauch vorsieht. Der Anteil der Ende 2023 eingeführten Telefon-AU an allen Krankschreibungen liegt bei etwa einem Prozent.

13 Prozent aller Ärzte in Deutschland sind Ausländer

64.000 Ärzte – das entspricht 13 Prozent der in Deutschland arbeitenden Ärzte – hatten im Jahr 2024 keine deutsche Staatsangehörigkeit. Zehn Jahre zuvor waren es laut Statistischem Bundesamt 30.000; ihr Anteil lag bei 7 Prozent. Insgesamt arbeiteten in Deutschland 121.000 Ärzte und Zahnärzte, die aus dem Ausland zugewandert sind; viele von ihnen haben inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft. Im Jahr 2024 wurden zudem 7000 ausländische Medizinabschlüsse als gleichwertig anerkannt, darunter 21 Prozent bei Ärzten aus Deutschland, die im Ausland studiert haben. Die ärztliche Versorgung profitiert also in hohem Maße von einem Brain Drain in Richtung Deutschland.