Das Bundeskabinett hat am Mittwoch auf Vorschlag des Bundesjustizministeriums einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Strafrechts bei Angriffen auf Polizisten, Gerichtsvollzieher, Ärzte und Angehörige der Gesundheitsberufe sowie auf den Rettungsdienst beschlossen. Damit sollen Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist, besser geschützt werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch Mandatsträger aller Gebietskörperschaften, wie Bürgermeister und Mitglieder der Kommunalparlamente, sowie des Europäischen Parlaments. Das Gesetz sieht vor:
Die Bundesärztekammer begrüßte die Kabinettsentscheidung. Notwendig sei aber auch, dass Strafverfolgungsbehörden ausreichend ausgestattet werden und Anzeigeverfahren schneller und niedrigschwelliger gestaltet werden, so BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Die Bundesärztekammer arbeitet an einem Meldetool, über das Beschäftigte im Gesundheitswesen Gewalterfahrungen anonym melden können. Das Ziel sei es, Übergriffe systematisch sichtbar zu machen und eine belastbare Grundlage für Präventions- und Schutzmaßnahmen zu schaffen. Laut Umfragen sind zwei Drittel der Ärzte von Gewalt im beruflichen Kontext betroffen.
Nach heftigen Auseinandersetzungen in der Koalition um die Reform der Pflegeversicherung hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem in einem ersten Schritt die Finanzen stabilisiert werden sollen. Weiterreichende Reformen, zum Teil mit Leistungsausweitungen und einem Risikostrukturausgleich mit der privaten Pflegeversicherung, wie sie die SPD gefordert hatte, haben sich nicht durchgesetzt. Beschlossen wurde, kurzfristig eine Kommission zur Erarbeitung eines Konzepts für Strukturreformen einzusetzen.
Für nächstes Jahr erwartet die Pflegeversicherung ein Defizit von bis zu zehn Milliarden Euro. Schon im November droht ein Liquiditätsengpass, der einen Bundeszuschuss von 700 Millionen Euro erfordern könnte. Das nun geplante Gesetz aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann sieht vor, dass der allgemeine Beitragssatz für die Pflege bei 3,6 Prozent unverändert bleibt. Für zusätzliche Milliardeneinnahmen werden Kinderlose mit einem um 0,6 auf 0,9 Prozentpunkten erhöhten Beitrag herangezogen, ferner Gutverdiener durch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat sowie mitversicherte Ehe- und Lebenspartner, die keine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, mit einem Zusatzbeitrag von 0,52 Prozentpunkten. Ferner sollen die Kriterien für die Anerkennung eines Pflegegrades verschärft werden, wodurch die Zahl der Leistungsempfänger begrenzt wird. Verzichtet wurde auf die ursprünglich geplante Streichung der Zuschüsse zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige.
Die Koalition plant offenbar für Haus- und Kinderärzte relevante Korrekturen am im Juli beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Danach soll die eigentlich ab 2027 vorgesehene Fixkostendegression für diese beiden Fachgruppen entfallen. Eine entsprechende Korrektur des Gesetzes soll der Bundestag laut dem SPD-Abgeordneten Dr. Christos Pantazis, der auch gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, im Rahmen der Verabschiedung der Notfallreform voraussichtlich noch im Oktober vornehmen.
Ein vom Bundesfinanzministerium vorgelegter Entwurf zur Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Sondersteuer auf zuckerhaltige Getränke geht der Union zu weit und stößt auf Widerstand. Das BMF hat. Dazu wurde ein dreistufiges Besteuerungsmodell entwickelt: Ab fünf Gramm Zuckergehalt pro Liter sollte die Steuer zwischen mindestens 28 und höchstens 38 Cent betragen. Statt der ursprünglich geplanten 450 Millionen Euro würde dieses Modell 1,2 Milliarden Euro an Steuereinnahmen einbringen, falls die Hersteller den Zuckergehalt nicht reduzieren. Aus Sicht der Union weicht dies von der Koalitionsvereinbarung und deren Konkretisierung durch die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit als Grundlage für die Zuckersteuerpläne ab.
Dagegen begrüßte die Deutsche Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten (DANK) die Pläne des Klingbeil-Ministeriums. Der Entwurf setzt einen wichtigen Anreiz für die Hersteller, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren. Genau das sollte das Ziel einer solchen Steuer sein, so die Sprecherin von DANK, Barbara Bitzer. Auch die Bundesärztekammer befürwortet eine rasche Einführung der Steuer und verweist auf die Erfolge in Großbritannien.
Der Dissens in der Koalition bedeutet nicht das Aus für die Steuer, sondern wohl eine deutliche Reduktion der geplanten Steuersätze. Die Einnahmen aus dieser Steuer sollen nicht, wie ursprünglich geplant, der GJKV zufliessen, sondern im Bundeshaushalt verbleiben. Offenbar war der Anreiz für das Finanzministerium, angesichts der vielen Finanzlöcher im Etat 2027, nach zusätzlichen Steuerquellen zu suchen, recht groß. Endgültig muss der Bundestag im November bei den abschließenden Haushaltsberatungen entscheiden.