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Gesundheitsreform 2028: Warken startet digitales Primärarztsystem für Deutschland

Das geplante digitale Primärarztsystem soll Patienten besser steuern, Wartezeiten verkürzen und Ärzte entlasten. Die bedeutendste Gesundheitsstrukturreform dieser Legislatur könnte 2028 umgesetzt sein.

Warken startet Reform zum Primärarztsystem

Mit einem Fachdialog mit Organisationen der Ärzteschaft, der Krankenkassen, Patienten und der digitalen Dienstleister hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den Reformprozess zur Implementierung eines Primärarzt- und digitalen Steuerungssystems in der ambulanten ärztlichen Versorgung gestartet. Neben den Hausärzten sollen elektronische Unterstützungssysteme bei der Ersteinschätzung und bei der Terminvermittlung zu Fachärzten eine zentrale Rolle spielen. Geplant ist, dass die Reform 2028 in Kraft tritt.

Der nun gestartete Prozess sei im Gesundheitswesen die wichtigste Strukturveränderung in dieser Legislaturperiode, sagte die Bundesgesundheitsministerin nach Abschluss der ersten Dialogrunde vor Journalisten in Berlin. Bislang hätten Patienten größtenteils selbst entschieden, welchen Arzt sie bei gesundheitlichen Problemen in Anspruch nehmen. Dies habe zu einer ineffizienten Versorgung geführt – und als Folge begrenzter Ressourcen und lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin verursacht.

„Patienten müssen sich aber darauf verlassen können, dass sie entsprechend der medizinischen Notwendigkeit versorgt werden“, betonte Warken. Dazu bräuchten sie eine bessere Orientierung in einem zunehmend komplexer werdenden System. 

Wesentlich: Digitale Unterstützung

Wesentliches Ziel der Reform müsse es sein, eine bedarfsorientierte und diskriminierungsfreie Versorgung sicherzustellen, so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis. Tatsächlich erlebten Patienten beim Zugang zum Facharzt eine stärker werdende Ungleichheit von Kassen- und Privatpatienten. 

Reform des Gesundheitssystems: Das neue Primärarztsystem

Der begonnene Reformprozess zielt auf ein modernes Primärarztsystem mit zwei Säulen: Hausärztliche Steuerung und digitale Unterstützung. Dieses System soll langfristig alle Ärzte entlasten.

Künftige Zugangswege zur fachärztlichen und Notfallversorgung:

1. Über den Hausarzt:

  • Persönlicher Besuch beim Hausarzt
  • Bei medizinischer Notwendigkeit: Überweisung zum passenden Facharzt
  • Unterstützung bei der Terminvermittlung

2. Mit digitaler Unterstützung:

  • Digitale Überweisungsverfahren
  • Elektronische oder telefonische Ersteinschätzung (noch in Entwicklung)
  • Elektronische Terminvermittlung über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)

Wo möglich, sollen die Daten aus der elektronischen Patientenakte in diesen Prozessen genutzt werden.

Die Ersteinschätzung könne aber auch zum Ergebnis haben, den Patienten zur Selbsthilfe, etwa der Nutzung von Selbstmedikation zu beraten. Wesentlich sei eine zentrale und einheitliche Plattform für alle GKV-Versicherten, wobei der Zugang – telefonisch oder online über mögliche Apps der Krankenkassen – auf mehreren Wegen möglich sein soll. Bei konsequenter Umsetzung solcher digitalen Optionen sei schließlich auch eine Entlastung der Ärzte möglich. „Die Werkzeuge dafür haben wir, müssen sie nur einsetzen. Dafür brauchen wir aber auch die Entschlossenheit der Politik“, sagte Stoff-Ahnis. 

Etwas zurückhaltender äußerte sich der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen. Trotz steigender Arztzahl entwickelten Patienten zunehmend ein „Mangelempfinden“. In vielen Punkten sei man sich bei der anstehenden Reform einig, in der Analyse der Probleme und der Notwendigkeit einer gezielten Steuerung. Die ärztliche Koordination sei ein hohes Gut, aber allein nicht mehr ausreichend. Sie bedürften der Ergänzung durch eine digitale Ersteinschätzung, die dafür notwendigen Instrumente seien allerdings erst in Ansätzen vorhanden und bedürften bis zur Marktreife noch der Entwicklung im Detail. „Effizienzgewinne sind möglich, aber nicht kurzfristig – das ist ein Langstreckenlauf“, so Gassen. 

„Das ist kein Spargesetz“, betonte auch Warken. „Wir wollen niemanden davon abhalten, ärztlichen Rat zu suchen.“ Aus diesem Grund sei auch darauf verzichtet worden, ein mögliches Sparpotential zu beziffern. Ebenfalls ungeklärt ist, welche zusätzlichen Kosten – etwa die Entwicklung der notwendigen digitalen Infrastruktur oder die Ergänzung durch erweiterte Berufsbilder entstehen können. Wichtig sei, dass Ärzte künftig auch durch höher qualifizierte MFA und den neu geschaffenen Beruf der Advanced Practice Nurse (APN) unterstützt und entlastet werden. 

Suche nach geeigneten Incentives

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens soll auch darüber diskutiert und entschieden werden, welche Incentives für Versicherte gesetzt werden sollen, um eine ungesteuerte Facharzt-Inanspruchnahme möglichst wirksam zu verhindern. Auf dem Tisch liegen dabei nach Angaben Warkens ein Bonus für Patienten, die sich an die Regeln des Primärversorgungsystems halten, eine spezielle Gebühr für Versicherte, die nach eigener Einschätzung den Facharzt direkt konsultieren oder den Ausschluss der Erstattung fachärztlicher Leistungen, die nicht auf Überweisung erfolgt sind. 

Zu klären ist im weiteren Beratungsverlauf ebenfalls, welche Ärzte in welchen Konstellationen Koordinationsfunktionen haben sollen: In jedem Fall dürften dies Allgemeinärzte und hausärztlich tätige Internisten sowie Kinderärzte sein. Auch Augenärzte und Gynäkologen dürften weiterhin ohne Überweisung konsultiert werden. Auch steht zur Diskussion, dass weitere Facharztgruppen, beispielsweise Urologen oder Onkologen, die Patienten dauerhaft behandeln, Koordinationsfunktionen für diese Patienten haben können.

Völlig offen ist noch die Frage, wie und in welchem Ausmaß das Vergütungssystem für Haus- und Fachärzte geändert werden müsste. Im Moment ist dies für KBV-Chef Gassen eine eher nachrangige Frage, im Vordergrund müsse erst einmal die Verbindlichkeit für Versicherte und Patienten stehen. Honorarfragen kämen allerdings dann ins Spiel, wenn es um Termingarantien für Facharzt-Konsultationen gehe. 

Zeitplan bis 2028: Schrittweise Umsetzung der komplexen Gesundheitsreform

Alle Beteiligten sehen – trotz weitgehenden Konsenses – einen komplexen Beratungsbedarf, der Zeit erfordert. Geplant ist, bis zur parlamentarischen Sommerpause einen Referentenentwurf vorzulegen. Dieser soll im Herbst vom Bundeskabinett entschieden werden und dann in die parlamentarischen Beratungen gehen. Wirksam werden könnte die Reform – möglicherweise auch in Stufen – im Jahr 2028.