Start der Elektronischen Patientenakte in Modellregionen Logo of esanum https://www.esanum.de

ePA startet jetzt in den Modellregionen

Die elektronische Patientenakte (ePA) startet in Modellregionen und soll die Qualität, Sicherheit und Effizienz im Gesundheitswesen revolutionieren - Sicherheits- und Datenschutzbedenken bleiben bestehen.

Bundesweiter Rollout

Nach mehr 20 Jahren teils chaotischer Vorbereitungen und einem Aufwand von mehreren Milliarden Euro soll Ende März/Anfang April der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte starten. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Erkenntnisse aus dem Praxistest bei 300 Ärzten und Apothekern in den Modellregionen Franken, Hamburg mit Umland und Teilen von Nordrhein-Westfalen vorliegen und eventuelle technische Probleme gelöst sowie Sicherheitslücken geschlossen sein.

Beim Start der Modellphase am Mittwoch zeigte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einem gemeinsamen Auftritt mit dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, dem Vorstandsvorsitzenden der Techniker Krankenkasse Jens Baas und dem Geschäftsführer der gematik, Dr. Florian Fuhrmann, optimistisch, dass dies gelingen wird. 

Opt out-Quote bei fünf Prozent

Trotz regelmäßig auftauchender Sicherheitslücken und Pannen – zuletzt hatte der Chaos-Computer Club Mängel aufgedeckt – scheint das Vertrauen der ePA bei Versicherten und Patienten hoch zu sein. In den vergangenen Monaten hatten die Krankenkassen ihre rund 70 Millionen Versicherten über den Start der ePA in diesem Jahr und über die Möglichkeiten eines Opt out informiert. Davon haben bundesweit bislang etwa fünf Prozent der Versicherten – im Osten etwas mehr – Gebrauch gemacht. Das ist deutlich weniger als erwartet. 

Darüber hinaus haben Versicherte die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, welche ihrer in Praxen und Kliniken erhobenen Daten – Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Medikationen und Behandlungen – auf der ePA gespeichert werden dürfen und wer sie einsehen darf. Diese Optionen können dazu führen, dass die ePA, möglicherweise nach Ärzten differenziert, nicht vollständig sind und ein unzutreffendes Bild ergeben. Kritik ist auch laut geworden, wie die Patienten in der Akte gespeichert sind (als PDF ohne Recherche-Funktion) und wie übersichtlich sie für den jeweils behandelnden Arzt verfügbar sind. 

Lauterbach: Deutschland bekommt ein „reifes Produkt“

Trotz dieser Einschränkungen sieht Karl Lauterbach mit dem bevorstehenden Rollout der ePA einen bedeutenden „Schritt nach vorn“ – und nach jahrelangem digitalem Rückstand im internationalen Vergleich „Deutschland ganz vorn“. Denn die späte Einführung der ePA bedeute auf der anderen Seite, dass die deutschen Versicherten nun ein „reifes Produkt“ erhalten würden. Die Visionen, die Lauterbach mit der ePA verbindet:

Der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkassen, Dr. Jens Baas, teilt Lauterbachs Optimismus hinsichtlich einer qualitativ besseren und sicheren Versorgung. Die auf der ePA gespeicherten Daten werde ein essentieller Schritt zu einer systematischen Nutzung von Real World Daten in der Forschung ermöglicht. Überdies verspricht sich der Kassenchef durch Bürokratieabbau einen Effizienzgewinn vor allem für Ärzte und Pflegeberufe.

Reinhardt: Sicherung des Arztgeheimnisses ist essentiell 

Angesichts einer zunehmenden Komplexität und Arbeitsteilung bei der medizinischen Versorgung von Menschen in einer alternden Gesellschaft erwartet der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, einen deutlichen Mehrwert. Entscheidend aus der Sicht der Ärzteschaft sei die Sicherheit der ePA, nicht zuletzt auch unter dem Aspekt der Sicherung des Arztgeheimnisses als wesentliches Merkmal des ärztlichen Berufs. Darüber hinaus sei auch die Praktikabilität und der Zeitgewinn für Patienten ein entscheidendes Kriterium dafür, dass das Vertrauen in die ePA wächst. Die nun startende Pilotphase und deren Erfolg seien ausschlaggebend dafür, ob im Frühjahr der bundesweite Rollout beginnen könne.

Der Geschäftsführer der gematik, Dr. Florian Fuhrmann, ist zuversichtlich, dass noch bestehende oder auftretende Mängel der ePA insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, auch in enger Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie, gelöst werden können. Deutlich wurde aber auch aus den Äußerungen von Lauterbach und Fuhrmann, dass es keinen hundertprozentigen Schutz vor kriminellen Attacken im Einzelfall oder einer nicht sachgerechten Handhabung der Werkzeuge – etwa fehlerhafte Entsorgung von Hardware aus Praxen – gebe. In diesen Fällen existierten daher aus gutem Grund rechtliche Sanktionen.