Bundesregierung beschließt Sparpaket für Krankenkassen Logo of esanum https://www.esanum.de

Bundesregierung beschließt erste Spar-Operation für GKV

Die Bundesregierung beschließt ein Sparpaket, um den Anstieg der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bremsen. Doch der Ersatzkassenverband sieht mögliche Risiken.

Bundesregierung beschließt milliardenschweres Sparpaket zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge

Mit einer Begrenzung des Anstiegs der Ausgaben für Krankenhäuser und Kassenverwaltung sowie einer Kürzung der Mittel für den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses in Höhe von 100 Millionen Euro will die Bundesregierung einen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von derzeit 2,9 Prozent verhindern. Das Sparpaket mit einem Volumen von rund zwei Milliarden Euro wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen. 

Mit diesen Instrumenten „halten wir unser politisches Versprechen an Beitragszahler sowie die Unternehmen und durchbrechen die zur Gewohnheit gewordene Routine der Erhöhung der Zusatzbeiträge zum Jahresende“, sagte  am Mittwoch nach der Kabinettssitzung. 

Den wesentlichen Sparbeitrag müssen Krankenhäuser, denen seit 2020 ein hoher zweistelliger Milliardenbetrag als zusätzliche Subventionierung zugeflossen ist, im kommenden Jahr leisten. Dies geschieht dadurch, dass der Vergütungsanstieg 2026 auf den vom Statistischen Bundesamt festgestellten tatsächlichen Kostenzuwachs begrenzt werden soll. Bislang gilt eine Meistbegünstigungsklausel, wonach von der Kosteninflation oder vom Anstieg der Grundlohnsumme der jeweils höhere Zuwachs für die Anpassung der Klinikvergütung maßgeblich war. Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums soll dies die Krankenkassen um 1,8 Milliarden Euro entlasten. 

Ein moderater Sparkurs wird auch den Krankenkassen selbst verordnet: Ihre Sachkosten einschließlich der Vergütungen an Dritte, zum Beispiel für Aufklärungs- und Werbekampagnen, werden begrenzt; den Anstieg im Vergleich zu den Ausgaben 2024 wird auf maximal acht Prozent festgesetzt. Derzeit geht man davon aus, dass die Kosteninflation in diesem Bereich 2026 bei etwa zwei Prozent liegen wird. Das Sparvolumen wird auf 100 Millionen Euro beziffert.

Ebenfalls um 100 Millionen Euro wird das Budget des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses einmalig gekürzt. Das Bundesgesundheitsministerium hält dies für vertretbar, da die bisher zur Verfügung stehenden Mittel für Projekte nicht in vollem Umfang abgeflossen sind. Aufgrund dessen seien geplante Projekte auch im kommenden Jahr ausreichend finanzierbar.

Die Kabinettsbeschlüsse wurden verabschiedet, während der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung über die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen für 2026 beriet. Dadurch können die Sparmaßnahmen in dessen Finanzplanung einfließen.

Die Bundesgesundheitsministerin kündigte vor dem Hintergrund der ebenfalls wachsenden Defizite in der sozialen Pflegeversicherung Entscheidungen für die nächsten Tage an, mit denen im nächsten Jahr Beitragssteigerungen verhindert werden sollen.

Zurückhaltende Reaktionen der Krankenkassen

Eher zurückhaltend wird das „kleine Sparpaket“ von den Krankenkassen beurteilt. Verglichen mit der Forderung des nach einem Ausgabenmoratorium bleiben die Wirkungen der jetzt beschlossenen Maßnahmen begrenzt. 

Diese seien nur ein „erster wichtiger Schritt“, heißt es in einer Stellungnahme des Ersatzkassenverbandes. Befürchtet wird, dass ein Teil der geplanten Einsparungen bei Krankenhausbehandlung kompensiert wird durch die nach wie vor existierende gesetzliche Verpflichtung, Tariflohnsteigerungen in der Krankenhauspflege in vollem Umfang zu refinanzieren. Nach wie vor sieht der vdek das Risiko von Fehlanreizen zur Fallzahlausweitung in Krankenhäusern. 

Bemängelt wird ferner, dass keine Instrumente geschaffen werden, mit denen die Krankenkassen ihre gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserven auffüllen können, die derzeit unterschritten werden. Aus diesem Grund sei die Koppelung der Entwicklung der Ausgaben an die Einnahmen in allen Leistungsbereichen notwendig.