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Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der Korrekturrunde: Koalition stellt Hybrid-DRGs infrage

Die Koalition schnürt das Beitragssatzstabilisierungsgesetz wieder auf: Budgetvorgaben werden angepasst, die Hybrid-DRGs sollen weitgehend entfallen. Ärzteschaft und Kassen warnen vor einem Ende der Ambulantisierung.

Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der Korrekturrunde

Nur drei Monate nach seiner Verabschiedung durch den Bundestag werden Teile des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wieder aufgeschnürt und korrigiert. Zum Teil werden Budgetierungsvorgaben, etwa für Haus- und Kinderärzte sowie für Psychotherapeuten, modifiziert, zum anderen will die Koalition offenbar weitere Einsparungen mobilisieren, um zum Jahreswechsel Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden.

Hoch umstritten: die weitgehende Abschaffung der Hybrid-DRGs.  Kontrovers wird die ab 2028 geplante Abschaffung der erst 2024 eingeführten Hybrid-DRGs beurteilt, mit denen ambulante Operationen von Krankenhäusern und Vertragsärzten nach demselben System mit identischen Beträgen vergütet werden. Für Vertragsärzte bedeutet dies, dass ambulante Operationen ab 2028 wieder nach EBM bezahlt werden sollen, allerdings außerhalb der MGV. Für Krankenhäuser soll dann 2028 eine Kurzzeit-Fallpauschale eingeführt werden. 2027 sollen Hybrid-DFRGs nur noch bei ambulanten Operationen gezahlt werden, die stationär mit mindestens einer Übernachtung erbracht werden.  Hintergrund dafür ist eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen, wonach die Hybrid-DRGs 2025 Mehrkosten von 360 Millionen Euro und in diesem Jahr wahrscheinlich 640 Millionen Euro für die Krankenkassen verursachen werden. Grund dafür ist, dass der Ambulantisierungsprozess vor allem von Vertragsärzten vorangetrieben wird, für die die Vergütung nach Hybrid-DRGs höher ist als die bis dato geltende EBM-Vergütung. Dies wird nicht ausreichend dadurch kompensiert, dass die Zahl der nach DRGs vergüteten stationären Leistungen in dem erforderlichen Ausmaß sinkt. Zustimmung zum Koalitionsplan kommt von einzelnen Krankenkassen.

Die betroffenen Fachärzteverbände, insbesondere die Kinderärzte, kritisieren diesen Plan scharf. Die KBV und der GKV-Spitzenverband sahen sich sogar zu einem „gemeinsamen Appell“ an die Abgeordneten veranlasst: „Eine zukunftsfeste, bedarfsgerechte Versorgung braucht eine nachhaltige Ambulantisierung. Die Bemühungen dürfen nicht bereits zum 1. Januar 2028 eingestellt werden. Genau dies sehen die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen vor.“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen führt zwei Argumente ins Feld: Erstens bedeutet die Abschaffung der Hybrid-DRGs  das Ende des erst vor wenigen Jahren politisch gewollten Weges der Ambulantisierung. Zum Zweiten droht erneut die Verlässlichkeit von Politik und Gesetzgeber auf der Strecke zu bleiben. Im Vertrauen auf Zusagen des Gesetzgebers hätten Vertragsärzte in Technik, Räume und Personal investiert; jetzt muss festgestellt werden, dass es keine verlässlichen Rahmenbedingungen mehr gibt. Die Folge wird sein, dass Patienten, darunter auch Kinder, wegen Operationen wieder ins Krankenhaus müssten, anstatt dort nah versorgt zu werden. Für Modifikationen an den Hybrid-DRGs sei die KBV jedoch offen.

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, betont die dringende Notwendigkeit der Ambulantisierung. Aus bisherigen Erfahrungen müssten Konsequenzen gezogen werden, etwa durch Korrekturen bei zu hohen Vergütungen. Der eingeschlagene Weg der sektorenübergreifend gleichen Vergütung müsse jedoch konsequent fortgesetzt werden. Entscheidend sei eine dauerhaft verbindliche Grouper-Logik, die allein nach dem medizinischen Bedarf festlegt, welche Patienten stationär und welche ambulant behandelt werden können. Leistungen, die ambulant erbracht werden können, müssten dann – egal ob im Krankenhaus oder in der Praxis – gleich vergütet werden.

Weitere geplante Änderungen am Beitragssatzstabilisierungsgesetz:

  • Wegfall der Fixkostendegression bei Haus- und Kinderärzten; das wird von den Verbänden der betroffenen Arztgruppen begrüßt.
  • Modifikationen an den Budgetierungsregelungen für psychotherapeutische Leistungen: Die betroffenen Verbände halten dies nicht für ausreichend.
  • Die Wiedereinführung der apothekenbezogenen Ausschreibungen für Zytostatika wird kontrovers beurteilt. Die Kassen sehen darin ein Einsparpotential; Onkologen weisen darauf hin, dass diese Maßnahme 2017 aus Gründen der Versorgungssicherheit abgeschafft worden sei.
  • Krankenhäuser, deren Abrechnungen von Kassen zu weniger als zehn Prozent beanstandet werden, sollen seltener vom Medizinischen Dienst geprüft werden, um Bürokratiekosten zu senken.
  • Die Rechnungszuschläge für Krankenhäuser werden angepasst, dadurch entstehen für die Kassen zusätzliche Ausgaben in Höhe von 550 Millionen Euro.​

AOK-Fehlzeitenreport: Ausfälle leicht rückläufig, aber Fehlzeiten wegen psychischer Krankheiten weiter steigend

Einen leichten Rückgang der Arbeitsunfähigkeitstage von 23,9 auf 23,3 Tage hat das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) für 2025 festgestellt. Auch im ersten Halbjahr 2026 lag die Zahl der erfassten Fehltage unter der des Vorjahreszeitraums. Die Analyse basiert auf einer Auswertung von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Versicherten.

Erneut auffällig ist der weitere Anstieg der Fehlzeiten infolge psychischer Erkrankungen: Sie erreichen inzwischen 403 Tage je 100 Versicherten. 2016 wären es noch 284 Tage; das entspricht einem Anstieg um 42 Prozent innerhalb von neun Jahren. Besonders häufig von psychischen Störungen betroffen sind bestimmte Berufsgruppen: Mitarbeiter im Dialogmarketing und in Callcentern, Beschäftigte in der Haus- und Familienpflege sowie in der Altenpflege und Berufe in der Kinderbetreuung.  Auch liefert der Report Hinweise darauf, dass wirtschaftliche Sorgen zu psychischen Belastungen führen. Als Folge der überdurchschnittlich langen Krankheitsdauer bei psychischen Störungen stiegen die Ausgaben der Krankenkassen für Krankengeld zwischen 2021 und 2025 um 54 Prozent.

Statistisches Bundesamt: 526,5 Milliarden Euro für Gesundheit in 2024

Die gesamten Ausgaben für Gesundheit sind im Jahr 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 7,6 Prozent auf 526,5 Milliarden Euro gestiegen. Pro Kopf der Bevölkerung sind das 6330 Euro (plus 7,3 Prozent). Die Pro-Kopf-Ausgaben für Frauen lagen bei 6960 Euro, 22,5 Prozent höher als bei Männern mit 5680 Euro. Die Preise für Gesundheitsleistungen und -produkte stiegen nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2024 um 3,5 Prozent, sodass die preisbereinigten Ausgaben um 3,9 Prozent zunahmen. Bei einem um 0,2 Prozent rückläufigen realen Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich der Ausgabenanteil für Gesundheit erneut, wie bereits in den Vorjahren.

Die höchsten Gesundheitsausgaben fielen auf psychische und Verhaltensstörungen: Sie betrugen bei Männern 650 Euro pro Kopf und bei Frauen 990 Euro pro Kopf. An zweiter Stelle stehen Krankheiten des Kreislaufsystems mit 800 Euro bei Frauen und 860 Euro bei Männern. An dritter Stelle stehen Krankheiten des Verdauungssystems mit 645 Euro, gefolgt von Neubildungen mit 620 Euro. Krankheiten des Muskel- und Skelettsystems verursachten bei Männern 450 Euro und bei Frauen 840 Euro pro Kopf.

Das Statistische Bundesamt führt die insgesamt höheren Gesundheitskosten bei Frauen zu einem erheblichen Teil auf deren höhere Lebenserwartung zurück. Inzwischen werden fast 54 Prozent aller Gesundheitsausgaben von Menschen über 65 Jahren verursacht.

Nach wie vor waren Herz-Kreislauf-Erkrankungen die wichtigste Todesursache 2025; daran starben 334.100 Menschen. Gegenüber 2024 ist dies ein Rückgang um 1,5 Prozent, gegenüber 2022 um 6,7 Prozent. Die zweithäufigste Todesursache ist Krebs (228.800 Verstorbene), gefolgt von  Krankheiten des Atmungssystems mit 81.200 Verstorbenen. Diese drei Ursachen erklären fast zwei Drittel aller Sterbefälle.​

Koalition plant Präventionsgesetz für 2027

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene grundlegende Reform des inzwischen in die Jahre gekommenen Präventionsgesetzes – es trat im Sommer 2015 in Kraft – will die Bundesregierung zum Jahresbeginn 2027 in Angriff nehmen. Das hat die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Christiane Schenderlein, bei einem parlamentarischen Abend der AOK Baden-Württemberg und des Bosch Health Campus in Berlin angekündigt. Wichtige Stakeholder im Gesundheitswesen, aber auch internationale Organisationen wie die OECD, haben in den letzten Jahren immer wieder aufgezeigt, dass Deutschland – nicht zuletzt wegen gravierender Mängel in seinen Präventionsanstrengungen – hinsichtlich der Lebenserwartung im europäischen Vergleich immer weiter zurückfällt, obwohl es die höchsten Gesundheitsausgaben pro Kopf aufweist: So lag die Lebenserwartung bei Geburt 2023 bei 81,1 Jahren, 0,4 Jahre unter der durchschnittlichen Lebenserwartung aller europäischen Länder. In der Spitzengruppe liegt die Lebenserwartung um bis zu drei Jahre über der deutschen. Als wichtige Ursachen wurden in allen Analysen die erheblichen Mängel in der Public-Health-Policy und der Prävention identifiziert. Laut des Public Health Index des AOK-Bundesverbands und des DKFZ belegt Deutschland zusammen mit den anderen Ländern der DACH-Region den letzten Platz in Europa.  

Digitalisierung: Sparpotential von bis zu 80 Milliarden Euro

Digitale Anwendungen sparen bereits 11,5 Milliarden Euro im Gesundheitswesen. Insgesamt könnte ein Sparpotenzial von 80 Milliarden Euro, entsprechend bis zu 17 Prozent aller Gesundheitsausgaben, erschlossen werden, wenn Digitalisierung und insbesondere künstliche Intelligenz (KI) genutzt würden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Unternehmensberatung McKinsey.

Allein seit 2022 hat sich der Ertrag durch Digitalisierung verachtfacht. Den größten Beitrag dazu leisteten papierlose Daten wie das eRezept, die ePA und die digitale Kommunikation in Kliniken, mit insgesamt 5,9 Milliarden Euro. Das Gesamtpotenzial von 80 Milliarden Euro sei jedoch nicht mit einem reinen Einsparpotenzial gleichzusetzen. Es umfasst sowohl Produktivitätsgewinne als auch eine Reduktion der vermeidbaren Versorgungsnachfrage. Die größten Einzelhebel sehen die Studienautoren bei der ePA mit 9,3 Milliarden Euro, der digitalen Fernüberwachung chronisch kranker Menschen mit 6,4 Milliarden Euro sowie den digitalen Anwendungen zum Selbstmanagement chronischer Erkrankungen mit 6 Milliarden Euro. Die Analyse basiert auf 500 Forschungsdokumenten und bezieht 28 digitale und KI-gestützte Technologien ein.  

World Health Summit 2026: Vertrauen in die Forschung ist weltweit gesunken

Das Vertrauen der Menschen in die Wissenschaft ist seit Beginn der COVID-19-Pandemie weltweit gesunken. Das geht aus dem Wellcome Global Monitor 2026 hervor, der am Sonntag anlässlich des World Health Summit 2026 veröffentlicht wurde. Der Monitor basiert auf Umfragen unter insgesamt 140.000 Menschen in 140 Ländern und wurde in drei Wellen erhoben: Demnach hatten 2018 77 Prozent der Menschen grundsätzliches Vertrauen in die Wissenschaft, im ersten Pandemiejahr 2020 80 Prozent und 2025 nur noch 72 Prozent.

Die Ergebnisse variieren von Land zu Land und auch innerhalb der Länder. Sie hängen stark davon ab, unter welchen politischen und sozioökonomischen Verhältnissen die Menschen leben. Positiv beeinflusst werden sie von einem zugleich hohen Vertrauen in die Institutionen des Staates und der Medien. Ein weiterer Faktor ist die eigene wirtschaftliche Situation. Eine entscheidende Rolle spielt auch die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens.

„Wir wissen, dass wissenschaftliche Entdeckungen essentiell für unseren Fortschritt bleiben, aber das ist nicht genug“, so Wellcome-CEO John-Arne Rottingen. „Vertrauen muss vielmehr auch durch Offenheit, Transparenz und den Willen, auf die Lebensrealität der Menschen einzugehen, verdient werden und Benefits dafür durch Wissenschaft realisiert werden.“

Quellen:
  1. Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, KBV, GKV-Spitzenverband, AOK-Bundesverband
  2. Statistisches Bundesamt
  3. AOK, OECD
  4. McKinsey
  5. World Health Summit