In diesem Jahr finden nun endlich die ersten digitalen Gesundheitsanwendungen, auch kurz als Apps bezeichnet, Eingang in die medizinische Regelversorgung und den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die Urologie nimmt dabei aktuell die Vorreiterrolle ein und es ist damit zu rechnen, dass schon bald erste PatientInnen mit entsprechenden Nachfragen in den Praxen vorstellig werden könnten, so der BvDU: Daher dieser kleine Überblick zu den neuen, abrechenbaren Möglichkeiten der Digitalisierung im Praxisbereich.
Bereits Ende 2019 war das Digitale Versorgungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten und spätestens seit damals sprachen ÄrztInnen und PatientInnen landauf landab von den digitalen Gesundheitsapps. Passiert war dennoch nicht viel. Erst durch die Coronapandemie scheint die Digitalisierung in Deutschland wieder an Fahrt gewonnen zu haben. Plötzlich gibt es digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Videosprechstunden - und auch die digitalen Gesundheitsanwendungen, die Apps auf Rezept, starten nun endlich durch. Doch was bringt das dann eigentlich an Erleichterungen?
Die verordnungsfähigen Gesundheitsapps sollen in erster Linie Behandlungen vereinfachen und optimieren helfen. Wichtigstes Problem der zukünftigen Gesundheitsversorgung sind die steigenden Zahlen an multimorbiden, älteren PatientInnen, die in ihrer Therapie einer ständigen Betreuung unterliegen müssten. Der Fachkräftemangel jedoch verhindert diese Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch medizinisches Personal. Apps können hier z. B. mit Erinnerungsfunktionen einen wichtigen Beitrag leisten.
Daneben bieten solche Apps auch den behandelnden ÄrztInnen eine Möglichkeit, immer auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung zu bleiben. Insbesondere im Bereich der Uroonkologie sind die Behandlungsoptionen einem raschen Wandel unterzogen, das Wissen auf dem Feld der Onkologie wächst derzeit exponenziell. Apps erleichtern es den KollegInnen hier, den Überblick zu behalten sowie Subspezialisierungen innerhalb eines Fachgebietes auf aktuellem Wissensstand zu ermöglichen.
Die Gesundheitsapps müssen selbstverständlich gewissen Qualitätsstandards genügen, weshalb das BfArM beauftragt wurde, die folgenden fünf Kriterien für die Zulassung als "App auf Rezept" zu überprüfen:
Durch dieses Prüfverfahren anhand des Kriterienkatalogs wird garantiert, dass nur solche Gesundheitsapps verordnungsfähig werden, welche den aktuellen medizinischen Wissensstand abbilden und zudem auch als Medizinprodukt zulassungsfähig sind.
Vom BvDU unterstützt, wird derzeit eine erste App im Bereich Prostatakarzinom getestet und als Medizinprodukt eingeführt: PROSTANA®. Diese ist seitens des BfArM als Medizinprodukt CE-lizensiert und deckt inhaltlich die aktuellste S3-Leitlinie "Prostatakarzinom" der DGU ab.
Die App ist ein rein digitales Werkzeug, und unterstützt dabei, über die Erkrankung und deren Therapieoptionen aufzuklären. Als "digitaler Experte" sind die Inhalte der Gesundheitsapp rund um die Uhr verfügbar. Evaluiert für den Praxisalltag wurde die App zudem im Rahmen der sogenannten EasiPRO3-Studie.
Den größten Vorteil der App hatte Dr. med. Kollenbach, der EasiPRO3-Studienautor, beim DGU-Kongress 2020 selbst vorgestellt: Die Patienten fangen im Beratungsgespräch nicht bei Null an, da sie aufgrund der App bereits erste medizinisch fundierte Informationen über ihre Erkrankung erhalten haben. Dadurch ist der Arzt / die Ärztin am Ende in der Lage, sich noch tiefgründiger mit der Therapieplanung und den damit im Zusammenhang stehenden Ängsten der Patienten zu befassen.
So richtig losgehen soll es mit der App dann ab 2021. Bleiben wir also gespannt auf die ersten Erfahrungsberichte und natürlich auf weitere Anwendungen aus der digitalen Welt.
Quelle: Der Urologe 2020; 59(10): 1297-1299