Für das klinische Bild der Affenpocken muss gemäß Falldefinition mindestens eines der folgenden vier Kriterien erfüllt sein:
Labordiagnostisch wird die MPXV-Infektion elektronenmikroskopisch bzw. im Praxisalltag mittels PCR-Test nachgewiesen. Die epidemiologische Bestätigung definiert einen Zusammenhang mit einem labortechnisch nachgewiesenen Fall von Affenpocken bzw. eine eindeutige Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Die jeweils aktuellste Version der Falldefinitionen für die Affenpocken finden Sie auf den Seiten des RKI oder direkt unter diesem Link.
Ausgangsmaterial für die Diagnostik sind im Idealfall die charakteristischen Hautläsionen der Affenpocken und deren infektiöses Sekret. Dieses wird über Abstriche gewonnen und dann im verschlossenen Probenröhrchen an das zuständige Labor eingeschickt. Informieren Sie sich am besten vorab, ob das für Sie zuständige Labor über die geeignete MPX-Diagnostik verfügt.
Bei unklarem oder untypischem Bild sowie bei asymptomatischen Verdachtsfällen sollte aufgrund der aktuell im Zusammenhang mit sexuellen Vorlieben auftretenden MPXV-Infektionen auch an anale Abstriche gedacht werden sowie an die bestehende Impfmöglichkeit. Dies schlagen die Autorinnen und Autoren einer kürzlich in den Annals of Internal Medicine erschienenen Kurzinformation vor.
Andreas Nitsche ist Leiter der Abteilung Hochpathogene Viren am Robert Koch-Institut (RKI). Er schloss 1992 sein Studium der Chemie an der Technischen Universität Berlin ab, promovierte 2001 an der Freien Universität Berlin und wurde 2011 zum Professor für Virologie an der Humboldt-Universität zu Berlin ernannt.