Der sogenannte DermaOne-Vertrag gilt seit 2019 für die Indikation der Psoriasis und wurde zwischen dem Bundesverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) sowie der Techniker Krankenkasse (TK) verhandelt. Er regelt die leitlinien- und indikationsgerechte Versorgung von Versicherten mit Psoriasis und erlaubt die Verwendung von modernen Therapeutika wie Fumaraten oder Biologika mit reduziertem bürokratischem Aufwand. Neben der TK haben sich zehn weitere gesetzliche Versicherungen dem Vertrag angeschlossen.
Um Dermatologinnen und Dermatologen die aufwändige Therapie der mittelschweren bis schweren Neurodermitis zu erleichtern sowie optimale Therapieergebnisse für Betroffene zu erreichen, wurde der Vertrag zum 1. Januar 2022 um die Indikation Neurodermitis erweitert.
Hautärzte können ihren gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nun eine indikationsgerechte Therapie mit Biologika, JAK-Inhibitoren, Fumaraten oder PDE-4-Inhibitoren für die Krankheitsbilder Psoriasis und Neurodermitis verordnen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Neben der effizienteren Therapie für ihre Patientinnen und Patienten, ist der Vertrag auch für behandelnde Hautärzte attraktiv, da
Der neu erweiterte DermaOne-Vertrag erlaubt Hautärztinnen und Hautärzten, die meisten ihrer gesetzlich versicherten Psoriasis- und Neurodermitis-Patienten effektiv und ohne bürokratische Hürden effektiv und leitliniengerecht zu behandeln. Etwa 45 % der gesetzlich Versicherten können von dieser Neuerung profitieren. Profitabel ist der Vertrag auch für teilnehmende Ärzte, da wirtschaftlich sinnvolles Verordnen honoriert wird.
Quelle:
Vertrag zur besonderen Versorgung der Schuppenflechte wird erweitert | BVDD