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Fortbildungen für Ärzte: Digitales mit Präsenz verbinden

Ärzte können aus einem breiten Angebot an Fortbildungsmaßnahmen wählen. Blended-Learning-Konzepte (Kategorie K), die eine Präsenzveranstaltung mit Online-Lernmodulen kombinieren, bahnen sich ihren Weg, wie die Ärztekammer Westfalen-Lippe zeigt.

Ärzte können aus einem breiten Angebot an Fortbildungsmaßnahmen wählen. Hoch im Kurs stehen interaktive Fortbildungskonzepte wie Workshops, Qualitätszirkel und Fallkonferenzen (Kategorie C) sowie Vorträge mit Diskussion (Kategorie A). Doch auch Blended-Learning-Konzepte (Kategorie K), die eine Präsenzveranstaltung mit Online-Lernmodulen kombinieren, bahnen sich ihren Weg, wie die Ärztekammer Westfalen-Lippe zeigt.

"Das Angebot an Fortbildungen steigt stetig", informiert die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Es wird dort überwiegend von Krankenhäusern, Institutionen und Vereinen getragen. Allein 2017 zertifizierte die Kammer über 7.000 Fortbildungsveranstaltungen, die jeweils einer Fortbildungskategorie zugeordnet werden können. Sie hat hierzu eine Fortbildungsordnung mit vier Kategorien erlassen. Den Rahmen stellt die Musterfortbildungsordnung der Bundesärztekammer dar (siehe unten). Welcher Aufwand mit dem Punkterwerb verbunden ist, legen die Kammern fest. Zum Beispiel beschloss Mecklenburg-Vorpommern im November 2017, die Präsenzveranstaltungen gegenüber Print- und Onlineveranstaltungen aufzuwerten. Grundsätzlich gilt, je 45minütiger Fortbildungseinheit gibt es einen Punkt. Um sich für Fortbildungen anzumelden und den persönlichen Punktestand einzusehen, bieten die Kammern Portale auf ihren Websites an. Die Übermittlung der Punkte erfolgt üblicherweise elektronisch, indem der mitgliedereigene Barcode nach der Veranstaltung eingescannt und dem persönlichen Kontostand automatisch hinzugefügt wird.

Blended Learning

Bei den Fortbildungsmaßnahmen mehren sich die digitalen Angebote. 2013 wurden zwei neue Kategorien in der Musterfortbildungsordnung eingeführt (I und K), die sich insbesondere aufgrund ihrer tutoriell gestützten Didaktik von der Kategorie D abheben. Hinzu kommen Apps und Online-Tools, die eher dem Selbststudium (Kategorie E) zugeordnet werden. Welchen Anteil die – teils ersetzenden, teils ergänzenden - digitalen Möglichkeiten beim Erwerb der Fortbildungspunkte tatsächlich einnehmen, lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnungen und Landesspezifika schwer quantifizieren. Laut Bundesärztekammer dominieren aber Präsenzveranstaltungen - und hier insbesondere die interaktiven Fortbildungen vor Ort (Kategorie C) sowie Vorträge und Diskussion (Kategorie A) – nach wie vor.

Zu den Vorreitern tutoriell gestützter Online-Angebote zählt die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Sie hat ein Programm auf den Weg gebracht, das Präsenzveranstaltungen mit eLearning-Phasen kombiniert (Kategorie K) und je nach Kurs den eLearning-Anteil unterschiedlich hoch gewichtet: Bei "Ärztliches Qualitätsmanagement" entfallen 40 von 200 Unterrichtseinheiten auf das eLearning. Die Fortbildung "Diagnostik und Therapie bei schlafbezogenen Atmungsstörungen" besteht aus 12 Einheiten eLearning, 14 Einheiten Präsenz und 4 Einheiten Hospitation, während "Gendiagnostik" mit 6 Einheiten komplett auf digitale Mittel setzt – sowohl bei der Wissensvermittlung als auch bei der Wissensprüfung.

"Mit rund 140 Kursangeboten in diesem Jahr und knapp 26.000 Nutzerkonten, haben wir eine teils sprunghafte Entwicklung vollzogen", sagt Christoph Ellers, Stellvertretender Ressortleiter Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Zwar hätten sich vor zehn Jahren noch andere Kammern auf den Weg gemacht, ein ähnliches Programm zu schaffen, doch gebe es heute bundesweit kein Angebot unter den Ärztekammern, das hinsichtlich des Umfangs und der Qualitätssicherung vergleichbar sei. Hierzu trage bei, dass Westfalen-Lippe von Anfang an auf Nachhaltigkeit gesetzt und die Teilnehmer in die Weiterentwicklung einbezogen habe. Ellers: "Jede noch so kritische Anmerkung hat geholfen, das System sowie die Akzeptanz und Nutzerfreundlichkeit zu verbessern."

Hohe Fortbildungsquote

Ob digital oder über Präsenz, die KBV konstatiert insgesamt eine hohe Fortbildungsquote. Über 96 Prozent der Vertragsärzte und Psychotherapeuten weisen ihre Fortbildungspflicht pünktlich nach, das heißt mindestens 250 Punkte binnen einer 5-Jahresfrist, die mit Aufnahme der Tätigkeit beginnt. Die Quote erhöht sich weiter, wenn Nachholfristen einbezogen werden. Entsprechend selten sind Honorarkürzungen, die qua Gesetz möglich wären (§ 95d SGB V). Sollte jedoch auch die neue Frist überschritten werden, die je nach KV auf bis auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt sein kann, droht den Vertragsärzten die Einleitung eines Zulassungsentziehungsverfahrens.

In der Regel stellen die Ärztekammern das Fortbildungszertifikat auf Antrag aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sonst kann ein Arzt Einzelnachweise bei seiner KV einreichen, die dann dort geprüft werden. Außerdem müssen Vertragsärzte und Versorgungszentren für ihre angestellten Ärzte den Nachweis gegenüber der KV führen. Angestellte Fachärzte im Krankenhaus sind dem Ärztlichen Direktor nachweispflichtig. Das Krankenhaus entscheidet über Konsequenzen, wenn dies nicht geschieht. Auch teilzeitbeschäftigte Ärzte müssen die volle Punktzahl erbringen. Für Ärzte, die ihre Tätigkeit unterbrochen haben (z.B. Elternzeit, Pflegezeit, längere Krankheit), verlängert sich der Nachweiszeitraum entsprechend.

Fortbildungskategorien gemäß Muster-Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer
Kategorie A: Vortrag und Diskussion
Kategorie B: mehrtägige Kongresse
Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes Teilnehmers (z.B. Qualitätszirkel, Fallkonferenzen, Balintgruppen)
Kategorie D: interaktive Fortbildung (schriftlich oder digital)
Kategorie E: Selbststudium
Kategorie F: Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
Kategorie G: Hospitation
Kategorie H: Qualifikationsmaßnahmen, curriculare Fortbildungen und Ähnliches
Kategorie I: Online-Fortbildung (eLearning) -> medizinische Fortbildungen
Kategorie K: Blended-Learning Fortbildung