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Förderprogramme: Niederlassung auf dem Land

Allgemeinmediziner und andere Fachärzte der Basisversorgung dürfen eine finanzielle Förderung erwarten, wenn sie sich in einer (drohend) unterversorgten Region niederlassen.

Allgemeinmediziner und andere Fachärzte der Basisversorgung dürfen eine finanzielle Förderung erwarten, wenn sie sich in einer (drohend) unterversorgten Region niederlassen.

Während die Bedarfsplanung bei einer Überversorgung relativ einfach ist, indem keine weiteren Kassenarztsitze bereitgestellt werden, gestaltet sich die Planung einer Unterversorgung schwer, da Beruf, Wohn- und Arbeitsort prinzipiell frei wählbar sind. Mit finanziellen Anreizen können Politik und Selbstverwaltung jedoch versuchen, auf die Niederlassungsbereitschaft Einfluss zu nehmen und die Grundversorgung zu sichern. Für Ärzte ergibt sich hierdurch die Chance, die finanziellen Risiken einer Niederlassung abzufedern, was dann aber mit der Verpflichtung verbunden ist, mehrere Jahre in der Förderregion tätig zu sein, so sind in Bayern, Thüringen und Sachsen mindestens fünf Jahre vorgesehen.

Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die maximale Förderhöhe in den Ländern für Planungsbezirke mit dringlichem Bedarf und kann einen Sicherstellungszuschlag oder eine Förderung im Rahmen eines Strukturfonds inkludieren. Die Kosten werden je nach Förderart ganz oder anteilig von der KV und den Krankenkassen oder den Ländern getragen.

Zuschüsse für die Niederlassung in (drohend) unterversorgten Planungsbezirken nach KV/Bundesland (maximale Fördersumme in Euro)

Praxisneugründung oder Übernahme

Nebenbetriebs-stätte oder Zweigpraxis

Anstellung eines Arztes

Umsatzgarantie / Aufstockung*

oder RLV-Zuschlag

Baden-Württemberg

80.000,-

40.000,-

Monatl. 1500,- [max. 3 Jahre]

+ ggf. 1x 5000,-

Bayern

112.500,-

28.125,-

quartalsweise 5000,- [max. 2 Jahre]

Ja [85% max. 2 Jahre]

Berlin**

Bremen

60.000,-

60.000,-

Ja [100% max. 2 Jahre]

Brandenburg

55.000,-

30.000,-

30.000,-

Ja [66% max. 2 Jahre]

Hamburg**

Hessen

60.000,-

[66.000,- verteilt auf 5 Jahre]

10.000,-

Ja [85% max. 2 Quartale]

Mecklenburg-Vorpommern

25.000,- bzw. 50.000,-

20.000,-

20.000,-

Niedersachsen

75.000,-

30.000,-

60.000,-

Ja [100% max. 2 Jahre]

Nordrhein**

[50.000,-]***

[10.000,-]***

Rheinland-Pfalz

60.000,-

20.000,-

60.000,-

Saarland

25.000,-

25.000,-

12.500,-

Ja [100%, bedarfs-bezogen]

Sachsen

60.000,- (ggf. 100.000,-)

6.000,-

60.000,-

Sachsen-Anhalt

60.000,-

15.000,-

10.000,-

Ja [100% max. 1,5 Jahre]

Schleswig-Holstein

20.000,-

20.000,-

Thüringen

60.000,-

15.000,-

60.000,-

Westfalen-Lippe

50.000,-

+ [50.000,-]***

[10.000,-]***

Ja, [100% max. 1 Jahr]

* Bezugspunkt ist der durchschnittliche Umsatz der Facharztgruppe      
** für die Gesamtregion keine (drohende) Unterversorgung formell festgestellt                                             
*** Landesförderung

Auch wegen ergänzender Förderungen lohnt eine Anfrage bei der zuständigen KV. Zum Beispiel erstattet Mecklenburg-Vorpommern nach Aufnahme einer vertragsärztlichen Versorgung, die Teilnahme an einem 80-stündigen Kurs in der Facharztausbildung Allgemeinmedizin in Höhe von 800 Euro. Das Saarland bezuschusst die Ausbildungskosten einer VERAH (Versorgungsassistentin einer Hausarztpraxis) mit 1.800 Euro. Hessen fördert generell Hospitanten, die nach ihrer Approbation die ambulante Versorgung kennenlernen möchten, mit 5.400 Euro monatlich. Bayern bezuschusst auch die Niederlassung von Vertragspsychotherapeuten, wobei deren Fördervolumen geringer ausfallen.