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Europa: Digitales Rezept im Nachbarland einlösen

Eine neue eHealth-Dienste-Infrastruktur soll den Informationsaustausch in Europa verbessern. Zunächst geht es um eRezepte und Patientenkurzinformationen in der Landesprache. Langfristig ist eine europaweit zugängliche Patientenakte angedacht.

Eine neue eHealth-Dienste-Infrastruktur soll den Informationsaustausch in Europa verbessern. Zunächst geht es um eRezepte und Patientenkurzinformationen in der Landesprache. Langfristig ist eine europaweit zugängliche Patientenakte angedacht.

Während hierzulande die Vorbereitungen für das elektronische Rezepte laufen, praktizieren zwei andere Länder in Europa bereits den grenzüberschreitenden Datenaustausch. Seit dem 21. Januar 2019 können finnische Patienten ihr elektronisch ausgestelltes Rezept nicht nur in der Heimat, sondern auch in Apotheken in Estland einlösen. Die EU geht davon aus, dass bis Ende dieses Jahres der Austausch in Tschechien, Luxemburg, Portugal, Kroatien, Malta, Zypern, Griechenland und Belgien ebenfalls möglich sein könnte. Ende 2021 sollen es 22 EU-Mitgliedsstaaten sein, darunter auch Deutschland.

Eine Verordnung auf Papier ist dann nicht mehr nötig, da die Daten über eine neue von der EU auf den Weg gebrachte eHealth-Dienste-Infrastruktur (eHealth Digital Service Infrastructure, kurz: eHDSI) eingesehen werden können. Der grenzüberschreitende Ansatz stützt sich auf eine EU-Richtlinie zur Ausübung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, die 2011 verabschiedet wurde. Hiermit soll Kontinuität geschaffen werden, wenn Patienten innereuropäisch verreisen, ohne aber dazu zu ermuntern, "Behandlungen in einem anderen als ihrem Versicherungsmitgliedstaat in Anspruch zu nehmen." (RL 2011/24/EU Abs. 4)

Falls dennoch eine Behandlung nötig wird, soll der Arzt künftig eine Patientenkurzakte erhalten, die ebenfalls über die eHDSI bereitgestellt werden wird. Die wichtigsten Informationen werden hier zusammengefasst (z.B. Allergien, Medikation, Vorerkrankungen, Operationen) und in die jeweilige Landessprache übersetzt. Perspektivisch will die EU die vollständige Patientenakte europaweit zugänglich machen. Den Mitgliedsstaaten steht es frei, das Angebot zu nutzen. Die technischen Voraussetzungen werden vorab von der EU auf Konformität mit den Spezifikationen der eHDSI geprüft ebenso sind Audits zu den organisatorischen und rechtlichen Anforderungen geplant.

Die eHDSI ist Teil einer europäischen digitalen Service Infrastruktur. Um die Bereitstellung der Kerndienste - wie zentrale Knotenpunkte (Hubs), über die der Datentransfer erst ermöglicht wird -, zu finanzieren, nutzt die EU ein Förderprogramm (Connecting Europe Facility (CEF) Telecom Program), welches 2011 zur Förderung der Kerninfrastruktur (Transport, Energie, digitale Netzwerke) aufgelegt wurde. Den einzelnen Staaten obliegt es, die Verbindung mit den digitalen Diensten auf nationaler Ebene zu schaffen, z.B. mit der hiesigen Telematik-Infrastruktur. Die Kosten für die Übersetzung der Daten und deren Umverschlüsselung in das eHDSI-Format werden ebenfalls durch das CEF-Programm finanziert.

In Deutschland muss aber erst noch das elektronische Rezept auf nationaler Ebene realisiert werden. Dies wird voraussichtlich Anfang 2020 sein – rechtsverbindlich wird es spätestens sieben Monate, nachdem das  Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft getreten ist, womit das Bundesministerium für Gesundheit Mitte des Jahres rechnet. Die technischen Spezifikationen soll die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) erstellen.