Der elektronische Medikationsplan soll nun in der zweiten Jahreshälfte kommen. Wenn die Technik soweit ist, könnte auch der fachliche Austausch zwischen Arzt und Apotheker intensiver werden. Flankierend ist ein Gesetz in Arbeit, um mehr Rechtsicherheit für Rezepte bei einer ausschließlichen Fernbehandlung zu schaffen.
Ursprünglich sollte der elektronische Medikationsplan zum 1. Januar 2019 startbereit stehen, so sah es das eHealth-Gesetz vor. Versicherte, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, haben gemäß § 31a Abs. 2 SGB V einen Anspruch darauf, dass die Daten des Medikationsplans von jedem Arzt aktualisiert werden können, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, sowie von den abgebenden Apotheken. Wenn der Patient den Datenzugriff über seine Gesundheitskarte erlaubt, soll dies auf elektronischem Weg geschehen.
Wann der elektronische Medikationsplan tatsächlich zum Einsatz kommt, hängt nicht zuletzt davon ab, wann die technische Ausstattung hierfür am Markt verfügbar sein wird. Zwar hat die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) im Dezember den vierten Konnektor zugelassen, doch sind die Verbindungsgeräte bislang nur für das Versichertenstammdatenmanagement einsetzbar. Zugelassene Zusatzmodule bzw. Softwareupdates, die medizinische Anwendungen wie den Medikationsplan und Notfalldatensatz ermöglichen, fehlen noch.
Des Weiteren müssen sich Ärzte und Apotheker gegenüber der Telematikinfrastruktur ausweisen können, um über die Gesundheitskarte Zugang zu den medizinischen Daten zu haben. Auch hier besteht Aufholbedarf. Nach Angaben der Bundesärztekammer sind knapp 10.000 elektronische Arztausweise aktiv [Nov. 2018]. An Apotheker sind noch keine elektronischen Heilberufeausweise ausgehändigt worden. Die Landesapothekerkammern bereiteten sich aber intensiv darauf vor, informiert die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA). Sie rechnet mit einer Umsetzung im Laufe des Jahres.
Die Investitionskosten für die notwendigen TI-Dienste (z.B. Konnektor) werden refinanziert. Die Finanzierungsvereinbarung für Ärzte wurde 2017 ausgehandelt. Bis Ende 2018 sollten sie an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein, um zumindest die Versichertenstammdaten über die Karte abgleichen zu können. Mittlerweile wurde die Karenzzeit bis zum 30. Juni erweitert. Danach drohen Ärzten und Psychotherapeuten Honorareinbußen. Laut ABDA liegt für Apotheken ebenfalls eine Finanzierungsvereinbarung vor, deren Details nun in den Apotheken bekanntgemacht werden müssten.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geht davon aus, dass die ersten medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte ab der zweiten Jahreshälfte starten werden. Flankierend erarbeitet das BMG einen Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Mit dem Gesetz soll ein rechtliche Rahmen geschaffen werden, damit Verordnungen auf ausschließlich elektronischem Wege möglich werden, d.h., Versicherte können künftig Rezepte in der Apotheke einlösen, die im Rahmen reinen einer Fernbehandlung ausgestellt wurden.
Ob und in welcher Weise die neuen digitalen Möglichkeiten nicht nur Arbeitsabläufe verändern, sondern auch Einfluss auf den fachlichen Austausch zwischen Arzt und Apotheker nehmen werden, wird die Zukunft zeigen.
Auch wenn der elektronische Medikationsplan eingeführt ist, haben Patienten Anspruch darauf, dass ihnen der Plan in Papierform ausgehändigt wird. Die Grundlage bleibt der bundeseinheitliche Medikationsplan nach § 29a Bundesmantelvertrag-Ärzte. Er informiert über: