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Elektronische Gesundheitskarte: Über Konnektoren und andere TI-Dienste

Bis versorgungsrelevante Anwendungen über die Telematikinfrastruktur (TI) abgebildet werden können, wird wohl noch ein Jahr vergehen. Zunächst geht es darum, die technischen Voraussetzungen für das Versichertenstammdatenmanagement zu schaffen.

Bis versorgungsrelevante Anwendungen über die Telematikinfrastruktur (TI) abgebildet werden können, wird wohl noch ein Jahr vergehen. Zunächst geht es darum, die technischen Voraussetzungen für das Versichertenstammdatenmanagement zu schaffen.

Spätestens ab 2019 müssen Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen online prüfen, ob der Versicherungsnachweis ihrer Patienten gültig und aktuell ist, d. h. sie müssen bis Ende 2018 für den automatisierten Datenabgleich über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gerüstet sein. Für den Anschluss an die neue Telematikinfrastruktur (TI) benötigen sie einen Internetanschluss, einen Konnektor, einen Zugangsdienst für ein virtuelles privates Netz (VPN), ein eHealth-Kartenterminal und einen elektronischen Praxisausweis.

Die Vergütungsvereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der KBV wurden mit Wirkung ab dem 1.7.2017 ausgehandelt, unabhängig davon, wann die Dienste tatsächlich am Markt verfügbar sind. Maßgeblich für die Zahlung sei das Quartal, in dem eine Praxis den Versichertenstammdatenabgleich erstmals durchführt, nicht das Kaufdatum oder die Lieferung, informiert die KBV.

Sämtliche Dienste und Geräte, die zum Einsatz kommen, müssen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) zugelassen sein. So soll sichergestellt werden, dass Software und Hardware an die spezifischen Bedingungen der TI angepasst sind.

Unter den genannten Produkttypen sind diese Dienste und Geräte zugelassen [19. Dezember 2017]

Produkttyp

Hersteller

Produktname

Zulassungsdatum

Anbieter VPN-Zugangsdienst CompuGroup 15.11.2017
Konnektor KoCo Connector KoKoBox MED+ 10.11.2017
eHealth-Kartenterminal Ingenico Healthcare ORGA 6141 online 10.11.2017
SMC-B-Karte Bundesdruckerei GmbH 03.11.2017

Weitere Zulassungsanträge liegen vor, wobei sich die gematik hierzu aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht näher äußern darf.

Eine Auflistung sämtlicher Produkte und Dienste, die im Zusammenhang mit der TI zugelassen sind (z. B. eHBA, eGK), kann auf den Seiten der gematik abgerufen werden.